Ein Ansprechpartner – von der Meldung bis zur Regulierung
Unfallgutachten · Berlin & Brandenburg

Unfallgutachten in Berlin und Brandenburg

Nach einem Verkehrsunfall dokumentieren wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig und vollständig – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Vor Ort, dort wo Ihr Fahrzeug steht.

Was ein Unfallgutachten leistet

Die vollständige Bewertung Ihres Fahrzeugschadens

Ein Unfallgutachten – auch Schadengutachten oder Haftpflichtgutachten genannt – ist die fachliche Dokumentation und Bewertung des Schadens an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es hält fest, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind, was die fachgerechte Reparatur kostet und welche weiteren Positionen zum Schaden gehören: die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert bei einem drohenden Totalschaden.

Der entscheidende Unterschied zum bloßen Kostenvoranschlag: Das Gutachten ist eine beweissichere Grundlage. Es beschreibt den Zustand des Fahrzeugs vor der Reparatur, belegt den Schaden mit Fotos und macht die Ansprüche gegenüber der Versicherung nachvollziehbar. Wird später gestritten, zählt das, was im Gutachten steht.

UNFALLX erstellt Unfallgutachten in Berlin und Brandenburg unabhängig – in Ihrem Auftrag, nicht im Auftrag der Versicherung, die den Schaden regulieren soll. Wir kommen zum Fahrzeug, erklären Ihnen den Ablauf in klarer Sprache und unterstützen Sie auf Wunsch bei allem, was nach dem Gutachten zu organisieren ist.

Für wen

Wann Sie ein Unfallgutachten brauchen

Typische Situationen, in denen sich ein unabhängiges Gutachten lohnt – oder erforderlich ist.

  • Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)Der Unfallgegner haftet. Das Gutachten beziffert alle Positionen, die Sie gegenüber dessen Versicherung geltend machen können.
  • Schaden über der BagatellgrenzeSobald mehr als ein kleiner Kratzer oder eine Delle zu erwarten ist, sollten Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall fachlich ermittelt werden.
  • Möglicher TotalschadenNur das Gutachten weist Wiederbeschaffungswert und Restwert aus – die Grundlage für die Entscheidung Reparatur oder Ersatz und für die 130-Prozent-Regel.
  • Leasing- oder finanziertes FahrzeugLeasinggeber und Banken verlangen in der Regel eine nachvollziehbare Schadendokumentation, bevor repariert oder abgerechnet wird.
  • Gewerblich genutzte FahrzeugeFür Firmenwagen, Transporter und Flottenfahrzeuge dokumentiert das Gutachten auch den Ausfall und die betriebliche Nutzung.
  • Streit über den Unfallhergang oder die SchadenhöheEine unabhängige Dokumentation vor der Reparatur ist später durch nichts zu ersetzen – repariert ist der Beweis weg.
Leistungsumfang

Das steht in Ihrem Unfallgutachten

Jede Position ist begründet und mit Fotos belegt – damit Versicherung, Werkstatt und gegebenenfalls Anwalt dieselbe Grundlage haben.

Schadendokumentation

Fotodokumentation aller Schäden, Fahrzeugdaten, Ausstattung, Vorschäden und Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung.

Reparaturkalkulation

Kalkulation der fachgerechten Instandsetzung nach Herstellervorgaben – Teile, Lohn, Lackierung, Nebenkosten.

Reparaturdauer

Die voraussichtliche Dauer der Reparatur – die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagendauer.

Wertminderung

Ermittlung der merkantilen Wertminderung, die trotz fachgerechter Reparatur bleibt.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Bei größeren Schäden: der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs und der Restwert des beschädigten Fahrzeugs.

Nutzungsausfall-Einstufung

Fahrzeuggruppe und Tagessatz für den Nutzungsausfall, falls Sie keinen Mietwagen nehmen.

Ablauf

So läuft die Begutachtung ab

Vier Schritte vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten.

1

Schaden melden

Per Telefon, WhatsApp oder über das Formular. Fotos vom Schaden helfen bei der ersten Einschätzung, sind aber keine Pflicht.

2

Termin vor Ort

Wir vereinbaren einen Termin in Berlin oder Brandenburg und nehmen das Fahrzeug dort auf, wo es steht.

3

Ausarbeitung

Kalkulation, Bewertung und Dokumentation werden zum Gutachten zusammengeführt – nachvollziehbar und vollständig.

4

Gutachten und Abwicklung

Sie erhalten das Gutachten. Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation von Werkstatt, Ersatzfahrzeug und Unterlagen.

Warum UNFALLX

Unabhängig, vor Ort, mit einem festen Ansprechpartner

Unabhängige BegutachtungDas Gutachten entsteht in Ihrem Interesse – nicht im Auftrag der regulierenden Versicherung.
Vor-Ort-TerminIn ganz Berlin und im Brandenburger Umland kommen wir zum Fahrzeug – auch wenn es nicht fahrbereit ist.
Ein AnsprechpartnerSie sprechen von der Anfrage bis zur Abwicklung mit derselben Person – nicht mit einer Hotline.
Verständlich erklärtSie wissen jederzeit, was im Gutachten steht, was als Nächstes passiert und wo Ihr Fall gerade steht.
Unfallservice inklusiveWerkstatt, Ersatzmobilität, Unterlagen – auf Wunsch koordinieren wir die gesamte Abwicklung.
Schnelle KontaktaufnahmeTelefon, WhatsApp oder Formular – Sie entscheiden, wie wir uns melden.
Häufige Fragen

Fragen zum Unfallgutachten

Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Bei Teilschuld wird der Betrag anteilig verteilt, bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres eigenen Versicherers. Wie die Kostenfrage in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir vor dem Termin – ohne Überraschungen.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen selbst auswählen. Versicherungen schlagen gern einen eigenen Gutachter oder eine Besichtigung durch einen Partnerbetrieb vor – das müssen Sie nicht annehmen. Ein unabhängiges Gutachten entsteht in Ihrem Auftrag und dokumentiert den Schaden vollständig.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Unfallgutachten?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Als Orientierung wird häufig eine Bagatellgrenze von etwa 750 Euro genannt; darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Sobald es um Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert oder einen möglichen Totalschaden geht, ist ein vollständiges Gutachten der richtige Weg. Im Zweifel schicken Sie uns Fotos – wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?
Der Vor-Ort-Termin selbst dauert meist unter einer Stunde. Die Ausarbeitung hängt vom Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit von Kalkulationsdaten und Restwertangeboten ab. Einen realistischen Zeitrahmen nennen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung.
Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit – geht die Begutachtung trotzdem?
Ja. Wir begutachten das Fahrzeug dort, wo es steht – zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf dem Abschlepphof. Sie müssen es dafür nicht bewegen.
Was brauche ich für den Termin?
Hilfreich sind Fahrzeugschein, Kilometerstand, Fotos von der Unfallstelle, die Daten des Unfallgegners und – falls vorhanden – der Unfallbericht oder die polizeiliche Vorgangsnummer. Fehlt etwas, ist das kein Problem; wir klären es gemeinsam.
Was passiert nach dem Gutachten?
Sie erhalten das Gutachten als Dokument. Auf Wunsch stellen wir die Unterlagen für die Schadenmeldung zusammen, koordinieren Werkstatt und Ersatzfahrzeug und vermitteln bei rechtlichen Fragen an eine Verkehrsrechtskanzlei. Wir selbst erbringen keine Rechtsberatung.