Ein Ansprechpartner – von der Meldung bis zur Regulierung

Nutzungsausfallentschädigung

Kein Mietwagen genommen und trotzdem tagelang ohne Auto? Dafür gibt es Geld – für jeden Tag, gestaffelt nach Fahrzeuggruppe.

Worum es geht

Ein Auto hat einen Gebrauchswert, auch wenn es nur vor der Tür steht. Fällt es nach einem unverschuldeten Unfall aus, verlieren Sie diesen Gebrauchswert – und zwar unabhängig davon, ob Ihnen dafür konkrete Kosten entstanden sind. Die Rechtsprechung gleicht diesen Verlust pauschal aus: mit der Nutzungsausfallentschädigung.

Sie ist die Alternative zum Mietwagen. Wer sich nach dem Unfall behilft – mit dem Zweitwagen des Partners, dem Fahrrad, Öffentlichen – bekommt für jeden Ausfalltag einen festen Betrag. Sie müssen keine Belege sammeln und keine Kosten nachweisen.

Voraussetzungen

Drei Punkte müssen erfüllt sein:

  • Nutzungswille. Sie hätten das Fahrzeug im Ausfallzeitraum genutzt. Bei einem zugelassenen Privatfahrzeug wird das vermutet – Sie müssen es nicht beweisen.
  • Nutzungsmöglichkeit. Sie hätten es auch nutzen können. Daran fehlt es etwa, wenn Sie im selben Zeitraum im Urlaub oder im Krankenhaus waren oder keine Fahrerlaubnis hatten.
  • Fühlbarkeit des Ausfalls. Der Wegfall muss sich tatsächlich ausgewirkt haben. Stand daneben durchgehend ein gleichwertiges Zweitfahrzeug zur Verfügung, wird es schwierig.

Ein Sonderfall ist die fiktive Abrechnung: Wer den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnet und nicht repariert, muss darlegen, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher war. Bei Reparatur in Eigenregie wird die tatsächliche Ausfallzeit genauer geprüft.

Tagesätze nach Fahrzeuggruppe

Grundlage ist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die jährlich fortgeschrieben und von den Gerichten als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO anerkannt wird. Jedes Fahrzeugmodell ist darin einer Gruppe zugeordnet – modellbezogen, nicht pauschal nach Fahrzeugklasse.

Tagesätze nach Fahrzeuggruppe (Stand 2026)
GruppeEntschädigung pro Tag
A23 €
B29 €
C35 €
D38 €
E43 €
F50 €
G59 €
H65 €
J79 €
K119 €
L175 €

In welche Gruppe Ihr Fahrzeug fällt, weist das Schadengutachten aus. Die Zuordnung hängt von Modell, Baujahr und Ausstattung ab – pauschale Aussagen wie „Kompaktklasse gleich Gruppe D“ führen regelmäßig in die Irre.

Abschläge bei älteren Fahrzeugen

Mit dem Alter sinkt die Einstufung:

  • älter als 5 Jahre: Herabstufung um eine Gruppe
  • älter als 10 Jahre: Herabstufung um zwei Gruppen

Die unterste Gruppe wird dabei nicht unterschritten. Ein Anspruch bleibt also auch bei einem alten Fahrzeug bestehen – nur auf niedrigerem Niveau.

Für wie viele Tage es Nutzungsausfall gibt

Die Dauer setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen:

  • Zeit bis zur Begutachtung und Erstellung des Gutachtens
  • Prüf- und Überlegungsfrist – in der Regel ein bis drei Tage, bei schwierigen Fällen länger
  • Reparaturdauer laut Gutachten – nicht die geschätzte, sondern die sachverständig ermittelte

Bei einem Totalschaden tritt an die Stelle der Reparaturdauer die Wiederbeschaffungsdauer. Sie wird ebenfalls im Gutachten ausgewiesen und liegt üblicherweise bei etwa zwölf bis sechzehn Tagen; bei seltenen Fahrzeugen länger.

Wichtig für die Praxis: Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben – eine ausgelastete Werkstatt, Lieferzeiten für Ersatzteile – gehen nicht zu Ihren Lasten. Das sogenannte Prognose- und Werkstattrisiko trägt der Schädiger. Versicherer kürzen an dieser Stelle gerne auf die „angemessene“ Dauer; das ist selten berechtigt und praktisch immer angreifbar.

Nutzungsausfall oder Mietwagen – was ist besser?

Für denselben Zeitraum gibt es eines von beidem, nicht beides. Welcher Weg sich lohnt, hängt vom Fall ab:

  • Für den Mietwagen spricht der praktische Nutzen: Sie sind mobil. Rechnerisch liegen Mietwagenkosten meist über den Tagesätzen des Nutzungsausfalls.
  • Für den Nutzungsausfall spricht das geringere Streitrisiko: Es gibt keine Diskussion über Tarife, Fahrzeugklassen oder Schätzlisten. Der Betrag steht fest, das Geld bleibt Ihnen.

Wer den Wagen ohnehin nur gelegentlich braucht und sich einige Tage behelfen kann, fährt mit dem Nutzungsausfall oft besser. Wer beruflich auf das Fahrzeug angewiesen ist, braucht den Mietwagen.

Gewerblich genutzte Fahrzeuge

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gibt es grundsätzlich keinen pauschalen Nutzungsausfall. Ersetzt werden stattdessen der entgangene Gewinn oder die Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug. Das ist aufwändiger nachzuweisen, kann aber deutlich höher ausfallen – hier lohnt eine Betrachtung des Einzelfalls.


Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsprechung und Praxis der Gerichte sind in mehreren der genannten Punkte uneinheitlich; genannte Beträge sind Richtwerte und ändern sich mit der jährlichen Fortschreibung der Tabelle. Geht es um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, vermitteln wir auf Wunsch an eine spezialisierte Kanzlei.

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