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Häufig gestellte Fragen

Bitte wende dich unter info@unfallx.com an uns, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest.

Ein Kfz-Sachverständiger erstellt unabhängige Gutachten über Fahrzeugschäden, Reparaturkosten, Wertminderungen oder den allgemeinen Fahrzeugwert – z. B. nach einem Unfall, bei Kauf oder Leasingrückgabe. 


Ein Gutachten ist sinnvoll bei jedem Verkehrsunfall, bei dem ein Dritter beteiligt ist oder Sachschäden über 750 € vorliegen. Es dient als Beweismittel gegenüber der Versicherung oder im Streitfall. 


Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die vollen Kosten für das Gutachten durch einen freien Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl.


Ein Kostenvoranschlag enthält nur grob geschätzte Reparaturkosten. Ein Gutachten umfasst detaillierte technische Bewertungen, Schadensanalyse, Wertminderung, Restwert und Beweissicherung – auch für juristische Zwecke. 


In der Regel erhalten Sie Ihr vollständiges Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Begutachtung des Fahrzeugs.


Bei Teilkasko- oder Vollkaskoschäden kann ebenfalls ein Gutachten erforderlich sein – insbesondere wenn die Versicherung eines wünscht oder die Schadenhöhe unklar ist. Sprechen Sie uns gerne an. 


Die Wertminderung ist der bleibende wirtschaftliche Nachteil eines Fahrzeugs nach einer Reparatur. Sie wird oft von der gegnerischen Versicherung zusätzlich zu den Reparaturkosten erstattet. 


Der Restwert ist der Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Er wird zur Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens herangezogen.


Ja – wir bieten Vor-Ort-Termine an Ihrem Wunschort: zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Die Anfahrt ist in Berlin und Umgebung kostenlos.


Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Unfallbericht (wenn vorhanden), ggf. Fotos vom Unfallort sowie Ihre Kontaktdaten. Bei Kaskoschäden auch die Versicherungsnummer. 


Wir dokumentieren alle Schäden mit hochauflösenden Fotos, vermessen kritische Bauteile, führen ggf. elektronische Diagnosen durch und fertigen eine ausführliche Schadenbeschreibung an. 


Sie erreichen uns telefonisch unter +49 174 429 29 00 oder per E-Mail an info@unfallx.com. Alternativ können Sie unser Kontaktformular auf der Website nutzen.


Ja, wir erstellen auch Wertgutachten und Schadensgutachten für E-Bikes und Pedelecs – z. B. bei Diebstahl, Unfall oder Versicherungseintritt.


Unsere Gutachten entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und werden in der Regel anerkannt. Bei Problemen unterstützen wir Sie bei der Klärung oder empfehlen eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt. 


Ein Gutachten ist grundsätzlich so lange gültig, wie sich der Zustand des Fahrzeugs nicht ändert. Bei Marktwertgutachten empfehlen wir Aktualisierung nach 6 bis 12 Monaten. 


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