Selimchan Kasumov von UNFALLX
Selimchan KasumovUNFALLX · Berlin
ÜBER UNS / DIE MENSCHEN HINTER DER APP

Digitale Aufnahme.
Echte Gutachterkompetenz.

Hinter UNFALLX Connect steht unser Gutachterbetrieb in Berlin. Wir kennen die Arbeit am Fahrzeug und wissen, welche Angaben, Fotos und Dokumente für die Bearbeitung eines Schadens gebraucht werden. Aus diesem Alltag ist die Idee für unsere App entstanden.

Die App verbindet deinen Betrieb mit unserem Team. Du erfasst den Schaden vor Ort; wir prüfen die Unterlagen und erstellen das Gutachten. Bei Rückfragen sprechen wir direkt mit dir – nachvollziehbar in der jeweiligen Akte.

Für PartnerbetriebeSchadenaufnahme übermitteln und mit UNFALLX zusammenarbeiten.
Für Gutachten vor OrtKfz-Begutachtung in Berlin und Brandenburg, nach Terminvereinbarung.
UNSERE GUTACHTERLEISTUNGEN

Der passende Blick auf Ihr Fahrzeug.

Unsere Gutachterleistungen ergänzen die digitale Zusammenarbeit über UNFALLX Connect. Wählen Sie ein Thema, um alle Informationen direkt hier zu lesen.

UnfallgutachtenSchäden dokumentieren, Reparaturweg und Kosten nachvollziehbar bewerten.

Nach einem Verkehrsunfall dokumentieren wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig und vollständig – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Vor Ort, dort wo Ihr Fahrzeug steht.

Unfallgutachten vom Sachverständigen – KI-Szene
Was ein Unfallgutachten leistet

Die vollständige Bewertung Ihres Fahrzeugschadens

Ein Unfallgutachten – auch Schadengutachten oder Haftpflichtgutachten genannt – ist die fachliche Dokumentation und Bewertung des Schadens an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es hält fest, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind, was die fachgerechte Reparatur kostet und welche weiteren Positionen zum Schaden gehören: die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert bei einem drohenden Totalschaden.

Der entscheidende Unterschied zum bloßen Kostenvoranschlag: Das Gutachten ist eine beweissichere Grundlage. Es beschreibt den Zustand des Fahrzeugs vor der Reparatur, belegt den Schaden mit Fotos und macht die Ansprüche gegenüber der Versicherung nachvollziehbar. Wird später gestritten, zählt das, was im Gutachten steht.

UNFALLX erstellt Unfallgutachten in Berlin und Brandenburg unabhängig – in Ihrem Auftrag, nicht im Auftrag der Versicherung, die den Schaden regulieren soll. Wir kommen zum Fahrzeug, erklären Ihnen den Ablauf in klarer Sprache und unterstützen Sie auf Wunsch bei allem, was nach dem Gutachten zu organisieren ist.

Für wen

Wann Sie ein Unfallgutachten brauchen

Typische Situationen, in denen sich ein unabhängiges Gutachten lohnt – oder erforderlich ist.

  • Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)Der Unfallgegner haftet. Das Gutachten beziffert alle Positionen, die Sie gegenüber dessen Versicherung geltend machen können.
  • Schaden über der BagatellgrenzeSobald mehr als ein kleiner Kratzer oder eine Delle zu erwarten ist, sollten Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall fachlich ermittelt werden.
  • Möglicher TotalschadenNur das Gutachten weist Wiederbeschaffungswert und Restwert aus – die Grundlage für die Entscheidung Reparatur oder Ersatz und für die 130-Prozent-Regel.
  • Leasing- oder finanziertes FahrzeugLeasinggeber und Banken verlangen in der Regel eine nachvollziehbare Schadendokumentation, bevor repariert oder abgerechnet wird.
  • Gewerblich genutzte FahrzeugeFür Firmenwagen, Transporter und Flottenfahrzeuge dokumentiert das Gutachten auch den Ausfall und die betriebliche Nutzung.
  • Streit über den Unfallhergang oder die SchadenhöheEine unabhängige Dokumentation vor der Reparatur ist später durch nichts zu ersetzen – repariert ist der Beweis weg.
Leistungsumfang

Das steht in Ihrem Unfallgutachten

Jede Position ist begründet und mit Fotos belegt – damit Versicherung, Werkstatt und gegebenenfalls Anwalt dieselbe Grundlage haben.

Schadendokumentation

Fotodokumentation aller Schäden, Fahrzeugdaten, Ausstattung, Vorschäden und Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung.

Reparaturkalkulation

Kalkulation der fachgerechten Instandsetzung nach Herstellervorgaben – Teile, Lohn, Lackierung, Nebenkosten.

Reparaturdauer

Die voraussichtliche Dauer der Reparatur – die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagendauer.

Wertminderung

Ermittlung der merkantilen Wertminderung, die trotz fachgerechter Reparatur bleibt.

Wiederbeschaffungs- und Restwert

Bei größeren Schäden: der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs und der Restwert des beschädigten Fahrzeugs.

Nutzungsausfall-Einstufung

Fahrzeuggruppe und Tagessatz für den Nutzungsausfall, falls Sie keinen Mietwagen nehmen.

Ablauf

So läuft die Begutachtung ab

Vier Schritte vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten.

1

Schaden melden

Per Telefon, WhatsApp oder über das Formular. Fotos vom Schaden helfen bei der ersten Einschätzung, sind aber keine Pflicht.

2

Termin vor Ort oder in der Halle

Wir nehmen das Fahrzeug dort auf, wo es steht – in Berlin oder Brandenburg – oder in unserer Halle, wenn es für die Dokumentation zerlegt werden soll.

3

Ausarbeitung

Kalkulation, Bewertung und Dokumentation werden zum Gutachten zusammengeführt – nachvollziehbar und vollständig.

4

Gutachten und Abwicklung

Sie erhalten das Gutachten. Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation von Werkstatt, Ersatzfahrzeug und Unterlagen.

Warum UNFALLX

Unabhängig, vor Ort, mit einem festen Ansprechpartner

Unabhängige BegutachtungDas Gutachten entsteht in Ihrem Interesse – nicht im Auftrag der regulierenden Versicherung.
Vor Ort oder in unserer HalleWir kommen zum Fahrzeug – auch wenn es nicht fahrbereit ist. Oder wir nehmen es in unserer Halle auf und zerlegen es bei Bedarf, um verdeckte Schäden zu dokumentieren.
Ein AnsprechpartnerSie sprechen von der Anfrage bis zur Abwicklung mit derselben Person – nicht mit einer Hotline.
Verständlich erklärtSie wissen jederzeit, was im Gutachten steht, was als Nächstes passiert und wo Ihr Fall gerade steht.
Unfallservice inklusiveWerkstatt, Ersatzmobilität, Unterlagen – auf Wunsch koordinieren wir die gesamte Abwicklung.
Schnelle KontaktaufnahmeTelefon, WhatsApp oder Formular – Sie entscheiden, wie wir uns melden.
Unfallgutachten vom Sachverständigen – Detailmotiv – KI-Szene
Nach dem Unfall

Wir kommen zum Fahrzeug – auch wenn es nicht mehr fährt

Begutachtung vor Ort in Berlin und Brandenburg: zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Fotos vorab helfen bei der ersten Einschätzung, sind aber keine Pflicht.

Häufige Fragen

Fragen zum Unfallgutachten

Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Bei Teilschuld wird der Betrag anteilig verteilt, bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres eigenen Versicherers. Wie die Kostenfrage in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir vor dem Termin – ohne Überraschungen.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen selbst auswählen. Versicherungen schlagen gern einen eigenen Gutachter oder eine Besichtigung durch einen Partnerbetrieb vor – das müssen Sie nicht annehmen. Ein unabhängiges Gutachten entsteht in Ihrem Auftrag und dokumentiert den Schaden vollständig.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Unfallgutachten?
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Als Orientierung wird häufig eine Bagatellgrenze von etwa 750 Euro genannt; darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Sobald es um Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert oder einen möglichen Totalschaden geht, ist ein vollständiges Gutachten der richtige Weg. Im Zweifel schicken Sie uns Fotos – wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?
Der Vor-Ort-Termin selbst dauert meist unter einer Stunde. Die Ausarbeitung hängt vom Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit von Kalkulationsdaten und Restwertangeboten ab. Einen realistischen Zeitrahmen nennen wir Ihnen bei der Terminvereinbarung.
Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit – geht die Begutachtung trotzdem?
Ja. Wir begutachten das Fahrzeug dort, wo es steht – zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf dem Abschlepphof. Sie müssen es dafür nicht bewegen.
Was brauche ich für den Termin?
Hilfreich sind Fahrzeugschein, Kilometerstand, Fotos von der Unfallstelle, die Daten des Unfallgegners und – falls vorhanden – der Unfallbericht oder die polizeiliche Vorgangsnummer. Fehlt etwas, ist das kein Problem; wir klären es gemeinsam.
Was passiert nach dem Gutachten?
Sie erhalten das Gutachten als Dokument. Auf Wunsch stellen wir die Unterlagen für die Schadenmeldung zusammen, koordinieren Werkstatt und Ersatzfahrzeug und vermitteln bei rechtlichen Fragen an eine Verkehrsrechtskanzlei. Wir selbst erbringen keine Rechtsberatung.
WertgutachtenFahrzeugzustand, Ausstattung und Marktwert einordnen.

Unabhängige Fahrzeugbewertung mit Besichtigung vor Ort – für Verkauf, Ankauf, Versicherung, Leasingrückgabe oder Nachlass. Nachvollziehbar dokumentiert, neutral ermittelt.

Wertgutachten und Fahrzeugbewertung – KI-Szene
Fahrzeugbewertung

Der Wert Ihres Fahrzeugs – belastbar dokumentiert

Ein Wertgutachten ermittelt den Wert eines Fahrzeugs in seinem tatsächlichen Zustand – auf Grundlage einer Besichtigung, der Fahrzeughistorie und der aktuellen Marktlage. Anders als eine Online-Schätzung oder ein Händlerangebot ist es eine nachvollziehbare, schriftliche Bewertung, die Sie gegenüber Käufern, Versicherern, Banken oder Behörden vorlegen können.

Im Gutachten werden Fahrzeugdaten, Ausstattung, Laufleistung, Wartungsstand, Vorschäden und der Zustand von Karosserie, Technik und Innenraum erfasst und mit Fotos belegt. Daraus ergibt sich der Fahrzeugwert – je nach Zweck als Händlereinkaufs-, Händlerverkaufs- oder Wiederbeschaffungswert.

UNFALLX erstellt Wertgutachten in Berlin und Brandenburg unabhängig – wir kaufen keine Fahrzeuge an und vermitteln keine Verkäufe. Die Bewertung ist neutral und orientiert sich allein am Fahrzeug und am Markt.

Anlässe

Wann ein Wertgutachten sinnvoll ist

Ein neutral ermittelter Fahrzeugwert schützt Sie vor zu niedrigen Angeboten und zu hohen Erwartungen – und schafft Klarheit, wo Zahlen strittig sind.

  • Verkauf oder AnkaufSie möchten wissen, was Ihr Fahrzeug realistisch wert ist – oder prüfen lassen, ob der Preis eines Angebots gerechtfertigt ist.
  • Versicherung und WertnachweisDokumentation des Fahrzeugwerts, etwa für hochwertige, umgebaute oder ältere Fahrzeuge.
  • LeasingrückgabeNeutrale Zustandsfeststellung, bevor der Leasinggeber Minderwert oder Schäden berechnet.
  • Erbschaft, Trennung, VermögensaufteilungWenn ein Fahrzeug fair aufgeteilt oder in eine Bilanz aufgenommen werden muss.
  • BetriebsvermögenBewertung von Firmenfahrzeugen für Buchhaltung, Entnahme oder Übergabe.
  • Nach einer ReparaturDokumentation des Zustands, etwa als Nachweis für eine fachgerechte Instandsetzung nach einem Unfall.
Leistungsumfang

Das enthält Ihr Wertgutachten

Fahrzeugdaten und Ausstattung

Identifikation, Erstzulassung, Motorisierung, Serien- und Sonderausstattung, Umbauten.

Zustandsdokumentation

Fotodokumentation von Karosserie, Lack, Innenraum, Technik und Reifen – inklusive Vorschäden und Mängeln.

Wertermittlung

Nachvollziehbare Herleitung des Fahrzeugwerts unter Berücksichtigung von Laufleistung, Zustand, Historie und Marktlage.

Zu- und Abschläge

Transparente Darstellung, welche Faktoren den Wert erhöhen oder mindern – etwa Sonderausstattung, Wartungsstand oder Vorschäden.

Neutral und unabhängig

Keine Verkaufsabsicht, kein Ankauf – die Bewertung dient allein Ihrem Nachweis.

Stichtagsbezug

Klar benannter Bewertungsstichtag, damit das Gutachten für den vorgesehenen Zweck belastbar ist.

Ablauf

So entsteht Ihr Wertgutachten

1

Anfrage

Sie nennen uns Fahrzeug und Zweck der Bewertung – per Telefon, WhatsApp oder Formular.

2

Termin und Besichtigung

Wir besichtigen das Fahrzeug vor Ort in Berlin oder Brandenburg, prüfen Zustand und Unterlagen und dokumentieren alles fotografisch.

3

Bewertung

Fahrzeugdaten, Zustand und Marktlage werden zu einer nachvollziehbaren Wertermittlung zusammengeführt.

4

Gutachten

Sie erhalten das schriftliche Wertgutachten mit Fotodokumentation und Begründung.

Wertgutachten und Fahrzeugbewertung – Detailmotiv – KI-Szene
Fahrzeugbewertung

Ein nachvollziehbarer Wert – dokumentiert statt geschätzt

Ob Verkauf, Ankauf oder Dokumentation: Das Wertgutachten hält Zustand, Ausstattung und Wert Ihres Fahrzeugs prüfbar fest.

Häufige Fragen

Fragen zum Wertgutachten

Was ist der Unterschied zwischen Wertgutachten und Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten bewertet einen konkreten Schaden nach einem Unfall. Ein Wertgutachten ermittelt den Wert des Fahrzeugs in seinem aktuellen Zustand – unabhängig von einem Schadenereignis. Beide Gutachten haben unterschiedliche Zwecke und lassen sich nicht gegenseitig ersetzen.
Wofür wird ein Wertgutachten benötigt?
Typisch sind der private Verkauf oder Ankauf, die Dokumentation des Fahrzeugwerts für Versicherung oder Finanzierung, die Aufteilung eines Nachlasses oder Vermögens, die Rückgabe eines Leasingfahrzeugs oder die Bewertung von Fahrzeugen im Betriebsvermögen. Welches Format für Ihren Zweck passt, klären wir im ersten Gespräch.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Fahrzeugbewertung?
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Kilometerstand, Serviceheft oder Wartungsnachweise, Rechnungen über Reparaturen oder Umbauten sowie – falls vorhanden – frühere Gutachten. Je vollständiger die Historie, desto belastbarer die Bewertung.
Wie wird der Fahrzeugwert ermittelt?
Grundlage sind Fahrzeugtyp, Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung, Zustand von Karosserie, Technik und Innenraum, Wartungsstand, Vorschäden sowie die aktuelle Marktlage. Das Fahrzeug wird vor Ort besichtigt und fotografisch dokumentiert; die Bewertung ist im Gutachten nachvollziehbar begründet.
Wie lange ist ein Wertgutachten gültig?
Ein Wertgutachten beschreibt den Zustand und Wert zum Bewertungsstichtag. Mit zunehmender Laufleistung, Alter und verändertem Markt verliert es an Aussagekraft. Viele Stellen akzeptieren Gutachten, die nicht älter als etwa ein bis zwei Jahre sind – maßgeblich ist, wer das Gutachten verlangt.
Kommen Sie zum Fahrzeug?
Ja. In Berlin und Brandenburg besichtigen wir das Fahrzeug bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Das Fahrzeug sollte für die Besichtigung gereinigt und zugänglich sein.
Was kostet ein Wertgutachten?
Die Kosten hängen von Fahrzeug, Zweck und Umfang der Bewertung ab. Sie erhalten den Preis vor der Beauftragung – ohne versteckte Positionen. Anders als beim Haftpflichtschaden trägt die Kosten in der Regel der Auftraggeber.

Unsicher, welches Gutachten Sie brauchen?

Schildern Sie kurz Ihren Anlass – wir sagen Ihnen, ob ein Wertgutachten, ein Unfallgutachten oder eine Schadenkalkulation passt.

Weiterführende Informationen

Kostenvoranschlag & SchadenkalkulationDen passenden Umfang bei kleineren Schäden bestimmen.

Nicht jeder Schaden braucht ein Vollgutachten. Wir prüfen anhand von Fotos oder vor Ort, welche Form der Schadenkalkulation zu Ihrem Fall passt – damit Sie weder zu viel noch zu wenig beauftragen.

Kostenvoranschlag für kleinere Fahrzeugschäden – KI-Szene
Kleinere Schäden richtig einordnen

Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Vollgutachten?

Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten – aber mancher Schaden, der klein aussieht, ist keiner. Ein Kostenvoranschlag beziffert die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist schnell erstellt und für Bagatellschäden oft ausreichend. Sobald jedoch Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein längerer Werkstattaufenthalt im Spiel sind, fehlen im Kostenvoranschlag genau die Positionen, die den Unterschied ausmachen.

Deshalb beginnen wir bei kleineren Schäden mit einer Einschätzung: Anhand von Fotos oder einer kurzen Besichtigung sagen wir Ihnen, welche Form der Schadenkalkulation zu Ihrem Fall passt – Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Unfallgutachten. So beauftragen Sie weder zu viel noch zu wenig.

Die Kalkulation selbst erfolgt nach Herstellervorgaben mit aktuellen Teilepreisen und Arbeitswerten – als Grundlage für Werkstatt, Versicherung oder Ihre eigene Entscheidung, ob sich die Reparatur lohnt.

Im Vergleich

Drei Wege, einen Fahrzeugschaden zu beziffern

Welche Form passt, hängt von Schadenhöhe, Haftungslage und dem Zweck der Kalkulation ab.

Kostenvoranschlag

Reparaturkosten auf Basis einer Kalkulation nach Herstellervorgaben. Schnell, kompakt, für Bagatellschäden ohne weitere Ansprüche.

Kurzgutachten

Kalkulation plus Fotodokumentation und Schadenbeschreibung. Für überschaubare Schäden, die dennoch beweissicher festgehalten werden sollen.

Vollgutachten

Die vollständige Bewertung mit Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Nutzungsausfall-Einstufung. Der Standard beim Haftpflichtschaden.

Typische Fälle

Wann eine Schadenkalkulation der richtige Weg ist

  • Parkrempler und kleine BlechschädenEin Kratzer im Stoßfänger, eine Delle in der Tür, ein beschädigter Außenspiegel – Schäden, die klar abgegrenzt und ohne Folgeschäden sind.
  • Eigenverschuldeter SchadenSie möchten wissen, was die Reparatur kostet, bevor Sie entscheiden, ob Sie die Kaskoversicherung in Anspruch nehmen oder selbst zahlen.
  • Entscheidung Reparatur oder VerkaufEine belastbare Kalkulation zeigt, ob sich die Instandsetzung bei einem älteren Fahrzeug noch lohnt.
  • Zweitmeinung zum WerkstattangebotSie haben einen Kostenvoranschlag der Werkstatt und möchten ihn unabhängig prüfen lassen.
  • Unsicherheit über die SchadenhöheSie wissen nicht, ob der Schaden unter oder über der Bagatellgrenze liegt – wir schauen uns das an, bevor Sie etwas beauftragen.
Ablauf

So läuft die Schadenkalkulation ab

1

Fotos oder Anruf

Sie schicken uns Fotos des Schadens oder beschreiben ihn kurz – per WhatsApp, Telefon oder Formular.

2

Einschätzung

Wir sagen Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Kurz- bzw. Vollgutachten sinnvoll ist – und was das jeweils bedeutet.

3

Besichtigung

Für die Kalkulation besichtigen wir das Fahrzeug vor Ort in Berlin oder Brandenburg.

4

Kalkulation

Sie erhalten die Schadenkalkulation als Dokument – für Werkstatt, Versicherung oder Ihre eigene Entscheidung.

Kostenvoranschlag für kleinere Fahrzeugschäden – Detailmotiv – KI-Szene
Kleiner Schaden

Erst prüfen, dann beauftragen

Schicken Sie uns Fotos vom Schaden – wir sagen Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Fragen zu Kostenvoranschlag und Schadenkalkulation

Wann reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens?
Bei kleinen, klar abgegrenzten Schäden – etwa einem Kratzer im Stoßfänger oder einer kleinen Delle – ohne Wertminderung, ohne längeren Ausfall und ohne Streit über den Hergang. Als Orientierung wird häufig eine Bagatellgrenze von rund 750 Euro genannt. Liegt der Schaden erkennbar darüber oder sind weitere Positionen betroffen, ist ein Unfallgutachten die bessere Wahl.
Was steht nicht im Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag weist nur die voraussichtlichen Reparaturkosten aus. Merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungs- und Restwert stehen nur im Gutachten. Wer nur einen Kostenvoranschlag einreicht, verzichtet auf diese Positionen meist unbemerkt.
Wer zahlt den Kostenvoranschlag?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören auch die Kosten einer erforderlichen Schadenkalkulation grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei eigenverschuldeten Schäden oder Kaskofällen tragen Sie die Kosten in der Regel selbst – wir nennen sie Ihnen vorab.
Kann ich auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnen, ohne zu reparieren?
Die sogenannte fiktive Abrechnung ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber Einschränkungen – etwa bei der Umsatzsteuer oder bei Verweisen der Versicherung auf günstigere Werkstätten. Ob und wie das in Ihrem Fall sinnvoll ist, ist eine rechtliche Frage; auf Wunsch vermitteln wir an eine Verkehrsrechtskanzlei. Wir selbst erbringen keine Rechtsberatung.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten liegt zwischen Kostenvoranschlag und Vollgutachten: Es enthält eine Schadendokumentation mit Fotos und eine Reparaturkalkulation, verzichtet aber auf die umfangreiche Bewertung von Wiederbeschaffungs- und Restwert. Es eignet sich für überschaubare Schäden, bei denen dennoch eine beweissichere Dokumentation gewünscht ist.
Reichen Fotos für eine erste Einschätzung?
Für die Frage, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Gutachten sinnvoll ist, meist ja. Schicken Sie uns Fotos des Schadens aus etwas Abstand und aus der Nähe – per WhatsApp oder über das Formular. Für die eigentliche Kalkulation besichtigen wir das Fahrzeug.
MENSCHEN & ARBEITSWEISE

Persönlich verantwortlich. Klar dokumentiert.

Lernen Sie unser Unternehmen, unsere Arbeitsweise und die Möglichkeiten vor Ort kennen.

Unser AnspruchUNFALLX · persönlich, nachvollziehbar und vor Ort.
Warum UNFALLX

Sie haben nach dem Unfall genug um die Ohren

Termine, Formulare, Rückfragen – meist genau dann, wenn das Auto fehlt. Wir nehmen Ihnen die Organisation ab, damit Sie sich um den Rest kümmern können.

Unabhängige Schadenbewertung Das Gutachten entsteht in Ihrem Interesse – nicht im Auftrag der Versicherung, die zahlen soll.
Ein direkter Ansprechpartner Sie erreichen uns per Telefon, WhatsApp oder Formular – und sprechen nicht mit einer Hotline.
Verständlicher Ablauf Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert und wo Ihr Fall gerade steht.
Unterstützung bei der Organisation Werkstatt, Ersatzfahrzeug, Unterlagen – auf Wunsch koordinieren wir das für Sie.
Berlin & Brandenburg Wir kommen zum Fahrzeug – in Berlin und im Brandenburger Umland.
Schnelle Kontaktaufnahme Melden Sie sich, wie es Ihnen am liebsten ist – wir melden uns zeitnah zurück.
So läuft die Begutachtung abUNFALLX · persönlich, nachvollziehbar und vor Ort.
Ablauf

So läuft die Begutachtung ab

Vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten – und auf Wunsch darüber hinaus.

Selimchan Kasumov · KI-Szene
Fotodokumentation · KI-Szene
1

Schaden melden

Per Telefon, WhatsApp oder Formular. Fotos helfen bei der ersten Einschätzung, sind aber nicht Pflicht.

2

Termin vor Ort oder in der Halle

Wir nehmen das Fahrzeug dort auf, wo es steht – oder in unserer Halle, wenn es für die Dokumentation zerlegt werden soll.

3

Gutachten erhalten

Sie bekommen das vollständige Gutachten mit allen relevanten Schadenpositionen – nachvollziehbar dokumentiert.

4

Abwicklung organisiert

Auf Wunsch stellen wir die Unterlagen zusammen, koordinieren Werkstatt und Ersatzfahrzeug und begleiten die Abwicklung.

Unsere Halle in BerlinUNFALLX · persönlich, nachvollziehbar und vor Ort.
Originalfoto nach Demontage: freigelegte Front und verformter Träger
Originalfoto aus der Schadenaufnahme · farblich bearbeitet
Eigene Halle
Unsere Halle

Verdeckte Schäden sichtbar machen

Nicht jeder Schaden ist von außen zu sehen. In unserer Halle in Berlin-Reinickendorf nehmen wir Ihr Fahrzeug in Ruhe auf – mit professioneller Fotodokumentation und, wenn nötig, Demontage von Stoßfänger und Verkleidungen. So kommen auch die Schäden dahinter ins Gutachten.

Professionelle FotodokumentationGleichmäßiges Licht, alle Perspektiven, Details im Fokus – Bilder, die im Gutachten Bestand haben.
Demontage bei BedarfStoßfänger, Verkleidungen oder Anbauteile werden abgenommen, wenn dahinter weitere Schäden zu vermuten sind – und alles wird dokumentiert.
Halle oder vor Ort – Sie entscheidenWer nicht zu uns kommen kann oder will: Wir kommen zum Fahrzeug – in Berlin und im Brandenburger Umland.
Unsere Halle
Lübarser Str. 25
13435 Berlin (Reinickendorf)Termine in der Halle nach Vereinbarung
Unterstützung nach dem UnfallUNFALLX · persönlich, nachvollziehbar und vor Ort.
Unterstützung rund um die Fahrzeugbergung – KI-Szene
Unfallservice

Mehr als das Gutachten – wenn Sie es wünschen

Wir dokumentieren die relevanten Schadenpositionen und stellen die erforderlichen Unterlagen für die Schadenabwicklung zusammen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Organisation drumherum.

Werkstattvermittlung

Wir vermitteln an eine Werkstatt Ihrer Wahl oder einen Partnerbetrieb und stimmen Reparatur und Termine ab.

Ersatzmobilität

Organisation eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung – oder Beratung zum Nutzungsausfall.

Unterstützung bei Unterlagen

Wir stellen die Unterlagen für die Schadenmeldung zusammen und behalten Fristen und Rückfragen im Blick.

Schadenabwicklung

Ein fester Ansprechpartner koordiniert Gutachten, Werkstatt und Mobilität und sagt Ihnen jederzeit, wo Ihr Fall steht.

Vermittlung an eine Kanzlei

Falls rechtliche Unterstützung erforderlich ist, vermitteln wir auf Wunsch an eine spezialisierte Verkehrsrechtskanzlei. Wir selbst erbringen keine Rechtsberatung.

Soforthilfe an der Unfallstelle

Unfallstelle sichern, Fotos machen, Daten austauschen, nichts unterschreiben, was den Hergang bewertet – und dann uns anrufen.

Unternehmen & AnsprechpartnerUNFALLX · persönlich, nachvollziehbar und vor Ort.
Selimchan Kasumov, Ihr Ansprechpartner bei UNFALLX
Selimchan Kasumov · Originalporträt
Berlin-Reinickendorf
Selimchan Kasumov · UNFALLX

Ihr Ansprechpartner nach dem Verkehrsunfall

UNFALLX ist ein Angebot der Unext GmbH mit Sitz in Berlin. Wir erstellen unabhängige Kfz-Gutachten und unterstützen Sie auf Wunsch bei allem, was nach dem Unfall zu organisieren ist.

UNFALLX – ein Angebot der Unext GmbH
Emmentaler Str. 76E
13407 BerlinHalle: Lübarser Str. 25, 13435 Berlin-Reinickendorf
UnabhängigDie Begutachtung erfolgt nicht im Auftrag der Versicherung.
Vor OrtBegutachtung dort, wo Ihr Fahrzeug steht – in Berlin und Brandenburg.
Klare SpracheSie bekommen den Stand Ihres Falls verständlich erklärt – ohne Versicherungsdeutsch.
DESAG-Mitgliedschaft & TransparenzUNFALLX · persönlich, nachvollziehbar und vor Ort.
Vertrauen & Transparenz

Woran Sie uns messen können

Keine Sternchen, keine Versprechen, die wir nicht halten können – dafür klare Zusagen, die Sie überprüfen können.

Unsere Zusagen

  • Kostenfrage vor dem Termin geklärtSie wissen vorab, was auf Sie zukommt – keine versteckten Positionen.
  • Jede Position begründet und belegtReparaturkosten, Wertminderung, Restwert – nachvollziehbar hergeleitet und mit Fotos dokumentiert.
  • Wir sagen auch, wenn ein Kostenvoranschlag reichtSie beauftragen weder zu viel noch zu wenig – die Einschätzung anhand von Fotos ist unverbindlich.
  • Ihre Daten bleiben bei unsVerschlüsselte Übertragung, Nutzung nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage – Details in der Datenschutzerklärung.
  • Eine Person statt HotlineSie erreichen uns direkt – per Telefon, WhatsApp oder Formular – und wissen jederzeit, wo Ihr Fall steht.
  • Verdeckte Schäden werden nicht übersehenIn unserer Halle zerlegen wir das Fahrzeug bei Bedarf, damit auch Schäden hinter Stoßfänger und Verkleidung ins Gutachten kommen.

Ehrlich gesagt

  • Keine Rechtsberatung. Wird es rechtlich, vermitteln wir auf Wunsch an eine spezialisierte Verkehrsrechtskanzlei.
  • Keine Erfolgsgarantie. Wie eine Versicherung reguliert, entscheiden nicht wir – wir liefern die belastbare Grundlage dafür.
  • Transparent ausgewählte Stimmen. Wir zeigen kurze Auszüge aus positiven Google-Rezensionen. Die vollständige Übersicht mit allen Bewertungen finden Sie in unserem Google-Unternehmensprofil.
UNFALLX auf Google ansehen

Das Unternehmen hinter UNFALLX

Firma
Unext GmbH
Sitz
Emmentaler Str. 76E, 13407 Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 265091 B
USt-IdNr.
DE369354416
Geschäftsführung
Selimchan Kasumov
Zum Impressum
Stimmen unserer KundenUNFALLX · persönlich, nachvollziehbar und vor Ort.
Stimmen aus Google-Rezensionen

Was Kunden an UNFALLX schätzen

Eine Auswahl positiver Google-Bewertungen. Hier lesen Sie kurze Originalauszüge; alle Rezensionen finden Sie im Google-Unternehmensprofil.

Google

„Das Gutachten war transparent erklärt und die Abwicklung unkompliziert.“

CihadOriginalauszug · Google-Rezension
Google

„Sehr kompetent und freundlich!“

Kash MasterOriginalauszug · Google-Rezension
Google

„Sehr gründliche und nachvollziehbare Arbeit.“

Nurgeldi RustamovOriginalauszug · Google-Rezension
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Auswahl und Abgleich: 8. September 2026. Die Auszüge werden redaktionell gepflegt.

Häufige Fragen zu GutachtenUNFALLX · persönlich, nachvollziehbar und vor Ort.
Häufige Fragen

Das wird uns oft gefragt

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

Wann brauche ich einen Gutachter?
Nach einem unverschuldeten Unfall mit mehr als einem Bagatellschaden lohnt sich ein unabhängiges Gutachten fast immer. Es dokumentiert den Schaden beweissicher und beziffert alle Positionen, die Sie geltend machen können – auch Wertminderung und Nutzungsausfall. Bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Wer bezahlt den Gutachter?
Bei klarer Haftung des Unfallgegners trägt dessen Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten des Gutachtens. Bei Teilschuld oder Kaskoschäden klären wir die Kostenfrage vorab offen mit Ihnen. Mehr dazu im Ratgeber Kfz-Gutachten nach Unfall.
Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?
Ja. Als Geschädigter dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen frei wählen. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei kleinen Schäden im Bereich weniger hundert Euro kann ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten ausreichen. Eine feste Grenze gibt es nicht – wir prüfen das gern anhand von Fotos, bevor Sie etwas beauftragen.
Was enthält ein Unfallgutachten?
Schadendokumentation mit Fotos, Reparaturkalkulation, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung sowie die Fahrzeuggruppe für den Nutzungsausfall. Details auf der Seite Unfallgutachten.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Sie melden den Schaden, wir vereinbaren einen Termin, das Fahrzeug wird vor Ort oder in der Werkstatt aufgenommen und Sie erhalten das fertige Gutachten. Auf Wunsch übernehmen wir danach die Organisation der Abwicklung.
Kann mein Fahrzeug vor Ort begutachtet werden?
Ja. In Berlin und Brandenburg kommen wir zum Fahrzeug – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Das Fahrzeug muss dafür nicht fahrbereit sein. Alternativ nehmen wir es in unserer Halle in Berlin-Reinickendorf (Lübarser Str. 25) auf – dort können wir es bei Bedarf zerlegen, um verdeckte Schäden zu dokumentieren.
Wie schnell kann ein Termin vereinbart werden?
Melden Sie sich per Telefon, WhatsApp oder Formular – wir melden uns zeitnah zurück und stimmen den Termin mit Ihnen ab. Wie schnell es geht, hängt von Ihrem Standort und dem Umfang ab; wir sagen es Ihnen bei der ersten Rückmeldung.
Was ist Wertminderung?
Der Verlust an Verkaufswert, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug nun ein Unfallwagen ist. Sie wird im Gutachten beziffert und gehört zum ersatzfähigen Schaden. Ausführlich im Ratgeber Wertminderung.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Das Gutachten weist Wiederbeschaffungswert und Restwert aus. Daraus ergibt sich, ob und bis zu welcher Höhe eine Reparatur wirtschaftlich ist – einschließlich der sogenannten 130-Prozent-Regel. Mehr im Ratgeber Totalschaden.
BERLIN & BRANDENBURG

Von Reinickendorf aus für Sie da.

Besichtigungen am Fahrzeug oder in unserer Halle vereinbaren wir persönlich.

Kfz-Gutachter in BerlinBesichtigung in allen Berliner Bezirken und Ortsteilen anfragen.

Unabhängige Kfz-Gutachten in ganz Berlin: Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt – und unterstützen Sie auf Wunsch bei der gesamten Schadenabwicklung.

Kfz-Gutachter in Berlin – KI-Szene
Unternehmenssitz Berlin-Reinickendorf

Ihr Kfz-Gutachter in Berlin – wir kommen zum Fahrzeug

UNFALLX ist ein Angebot der Unext GmbH mit Sitz in Berlin-Reinickendorf. Von hier aus erstellen wir Unfallgutachten, Wertgutachten und Schadenkalkulationen in allen zwölf Berliner Bezirken – unabhängig, in Ihrem Auftrag und in verständlicher Sprache.

In Berlin passieren Unfälle dort, wo es eng wird: beim Spurwechsel auf der Stadtautobahn, beim Ausparken in der Seitenstraße, an Kreuzungen mit Straßenbahn und Radverkehr, im Parkhaus. Häufig ist die Haftungsfrage klar, manchmal wird sie strittig. In beiden Fällen ist eine unabhängige Dokumentation des Schadens vor der Reparatur das Wichtigste – sie ist die Grundlage für alles, was danach kommt.

Die Begutachtung findet an Ihrem Fahrzeug statt – zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Sie müssen nicht durch die Stadt fahren, und ein nicht fahrbereites Fahrzeug ist kein Hindernis. Oder Sie kommen in unsere Halle in Reinickendorf (Lübarser Str. 25), wo wir das Fahrzeug bei Bedarf für die Dokumentation zerlegen. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend die Organisation von Werkstatt, Ersatzmobilität und Unterlagen.

Einsatzgebiet Berlin

Vor-Ort-Termine in allen Berliner Bezirken

Unser Sitz liegt in Reinickendorf – unterwegs sind wir in der ganzen Stadt.

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf
  • Mitte
  • Neukölln
  • Pankow
  • Reinickendorf
  • Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Tempelhof-Schöneberg
  • Treptow-Köpenick
UNFALLX – ein Angebot der Unext GmbH
Emmentaler Str. 76E
13407 Berlin (Reinickendorf)
Unternehmenssitz – Termine nach Vereinbarung an Ihrem FahrzeugHalle: Lübarser Str. 25, 13435 Berlin-Reinickendorf – Fotodokumentation und Demontage bei Bedarf
Leistungen in Berlin

Gutachten und Unfallservice aus einer Hand

Unfallgutachten

Vollständige Schadendokumentation nach dem Verkehrsunfall – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Mehr zum Unfallgutachten

Wertgutachten

Neutrale Fahrzeugbewertung für Verkauf, Ankauf, Versicherung, Leasingrückgabe oder Nachlass. Mehr zum Wertgutachten

Kostenvoranschlag

Bei kleineren Schäden: Einschätzung anhand von Fotos, dann Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten. Mehr zur Schadenkalkulation

Werkstatt und Ersatzmobilität

Auf Wunsch vermitteln wir eine Werkstatt in Ihrer Nähe und organisieren ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur.

Unterlagen und Schadenmeldung

Wir stellen die Unterlagen für die Schadenmeldung zusammen und behalten Rückfragen und Fristen im Blick.

Vermittlung an eine Kanzlei

Wird rechtliche Unterstützung nötig, vermitteln wir an eine Verkehrsrechtskanzlei. Wir selbst erbringen keine Rechtsberatung.

Ablauf

So läuft es nach Ihrem Unfall in Berlin

1

Schaden melden

Telefon, WhatsApp oder Formular – gern mit Fotos und dem Standort des Fahrzeugs.

2

Termin in Ihrem Bezirk

Wir kommen zum Fahrzeug – ob in Spandau, Neukölln, Pankow oder Mitte.

3

Gutachten

Sie erhalten das vollständige Gutachten mit allen relevanten Schadenpositionen.

4

Abwicklung

Auf Wunsch organisieren wir Werkstatt, Ersatzfahrzeug und Unterlagen und begleiten die Schadenabwicklung.

Warum UNFALLX in Berlin

Kurze Wege, klare Ansagen

Aus Berlin, für BerlinSitz in Reinickendorf, Termine in allen Bezirken – wir kennen die Stadt und ihre Wege.
UnabhängigDas Gutachten entsteht in Ihrem Auftrag, nicht im Auftrag der regulierenden Versicherung.
Ein AnsprechpartnerVon der Anfrage bis zur Abwicklung sprechen Sie mit derselben Person.
Auch nicht fahrbereitWir begutachten das Fahrzeug dort, wo es steht – auch auf dem Abschlepphof.
VerständlichWir erklären, was im Gutachten steht und was als Nächstes passiert – ohne Versicherungsdeutsch.
ErreichbarTelefon, WhatsApp oder Formular – Sie entscheiden, wie wir uns melden.
Kfz-Gutachter in Berlin – Detailmotiv – KI-Szene
Berlin

In allen Berliner Bezirken vor Ort

Von Reinickendorf aus sind wir in ganz Berlin unterwegs – der Termin findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht.

Häufige Fragen

Fragen zum Kfz-Gutachter in Berlin

Kommen Sie in alle Berliner Bezirke?
Ja. Von unserem Sitz in Reinickendorf aus sind wir in ganz Berlin unterwegs – von Spandau bis Marzahn-Hellersdorf, von Pankow bis Steglitz-Zehlendorf. Die Begutachtung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht.
Kann ich mit meinem Fahrzeug zu Ihnen kommen?
Ja. Unsere Halle in der Lübarser Str. 25 (13435 Berlin-Reinickendorf) steht nach Terminvereinbarung für die Begutachtung offen – dort fotografieren wir das Fahrzeug unter guten Bedingungen und zerlegen es bei Bedarf, um verdeckte Schäden zu dokumentieren. Die Emmentaler Str. 76E ist nur der Unternehmenssitz. Wer nicht kommen kann oder will: Wir kommen zum Fahrzeug – zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder auf dem Abschlepphof.
Wie schnell bekomme ich in Berlin einen Termin?
Melden Sie sich per Telefon, WhatsApp oder Formular – wir melden uns zeitnah zurück und stimmen den Termin mit Ihnen ab. Wie schnell es geht, hängt von Ihrem Standort und dem Umfang ab; wir sagen es Ihnen bei der ersten Rückmeldung ehrlich.
Entstehen für den Vor-Ort-Termin in Berlin zusätzliche Kosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Gutachtens einschließlich der Besichtigung grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall Kosten für Sie entstehen, klären wir vor dem Termin.
Mein Unfall war in Berlin, ich wohne aber in Brandenburg – geht das?
Ja. Entscheidend ist, wo das Fahrzeug steht. Wir sind in Berlin und im Brandenburger Umland unterwegs – Details auf der Seite Kfz-Gutachter Brandenburg.
Was sollte ich direkt nach einem Unfall in Berlin tun?
Unfallstelle sichern, Fotos von Fahrzeugen, Schäden und Umgebung machen, Daten des Unfallgegners und möglicher Zeugen notieren, bei Personenschaden oder unklarer Lage die Polizei rufen – und nichts unterschreiben, das den Hergang bewertet. Danach melden Sie sich bei uns; Fotos können Sie direkt mitschicken.

Unfall gehabt und unsicher, ob Sie ein Gutachten benötigen?

Schaden unverbindlich prüfen lassen – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Weiterführende Informationen

Ihr Ort. Ihr Fahrzeug. Ihr Gutachtertermin.

In unserer Einsatzgebietsübersicht finden Sie alle Berliner Bezirke und Ortsteile sowie die Regionen Brandenburgs. Wählen Sie den aktuellen Fahrzeugstandort und stimmen Sie mit uns Zugang, Anfahrt und Termin ab. Die Vorbereitungsliste hilft Ihnen, die passenden Unterlagen zusammenzustellen.

Kfz-Gutachter in BrandenburgTermine im Berliner Umland und Brandenburg abstimmen.

Unabhängige Kfz-Gutachten in Potsdam, Falkensee, Oranienburg, Bernau, Teltow, Königs Wusterhausen und Umgebung. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug – Sie müssen nirgendwo hinfahren.

Kfz-Gutachter in Brandenburg – KI-Szene
Einsatzgebiet Brandenburg

Kfz-Gutachten im Berliner Umland – vor Ort, ohne lange Wege

Wer in Brandenburg einen Unfall hat, will nicht erst quer durch die Region zu einem Sachverständigen fahren – oft geht es auch gar nicht, weil das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Deshalb kommt UNFALLX zu Ihnen: nach Potsdam, Falkensee, Oranienburg, Bernau, Teltow, Königs Wusterhausen und in die vielen Orte dazwischen. Die Begutachtung findet dort statt, wo Ihr Fahrzeug steht.

Wir erstellen Unfallgutachten, Wertgutachten und Schadenkalkulationen unabhängig und in Ihrem Auftrag. Typisch für das Umland sind Unfälle auf Landstraßen und dem Berliner Ring, Wildunfälle, Auffahrunfälle im Pendlerverkehr und Parkschäden an Bahnhöfen und Einkaufszentren. In allen Fällen gilt: Erst dokumentieren, dann reparieren.

Unser Sitz ist in Berlin-Reinickendorf – von dort erreichen wir den nördlichen und westlichen Speckgürtel besonders schnell. Termine in anderen Regionen bündeln wir, damit die Wege kurz bleiben. Weiter entfernte Orte übernehmen wir auf Anfrage.

Orte im Einsatzgebiet

Vor-Ort-Termine im Berliner Umland

Eine Auswahl der Orte, in denen wir regelmäßig unterwegs sind. Ihr Ort fehlt? Fragen Sie an – wir sagen Ihnen, ob ein Termin möglich ist.

  • Potsdam
  • Falkensee
  • Oranienburg
  • Bernau bei Berlin
  • Hennigsdorf
  • Hohen Neuendorf
  • Velten
  • Nauen
  • Teltow
  • Kleinmachnow
  • Stahnsdorf
  • Ludwigsfelde
  • Schönefeld
  • Königs Wusterhausen
  • Erkner
  • Strausberg
  • Werder (Havel)
  • Eberswalde

Hinweis: UNFALLX hat keinen Standort in Brandenburg. Brandenburg ist unser Einsatzgebiet – die Begutachtung findet an Ihrem Fahrzeug statt.

Leistungen in Brandenburg

Gutachten und Unfallservice – auch außerhalb Berlins

Unfallgutachten

Schadendokumentation nach dem Verkehrsunfall mit allen relevanten Positionen – auch bei Wildunfällen und Schäden auf der Autobahn. Mehr zum Unfallgutachten

Wertgutachten

Fahrzeugbewertung mit Besichtigung vor Ort – für Verkauf, Ankauf, Versicherung oder Nachlass. Mehr zum Wertgutachten

Kostenvoranschlag

Bei kleineren Schäden: Einschätzung anhand von Fotos, dann Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten. Mehr zur Schadenkalkulation

Werkstatt in Ihrer Nähe

Auf Wunsch vermitteln wir eine Werkstatt in Ihrer Region – Sie müssen das Fahrzeug nicht nach Berlin bringen.

Ersatzmobilität

Organisation eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer der Reparatur – oder Beratung zum Nutzungsausfall, wenn Sie keinen Mietwagen brauchen.

Vermittlung an eine Kanzlei

Wird rechtliche Unterstützung nötig, vermitteln wir an eine Verkehrsrechtskanzlei. Wir selbst erbringen keine Rechtsberatung.

Ablauf

So läuft es nach Ihrem Unfall in Brandenburg

1

Schaden melden

Telefon, WhatsApp oder Formular – mit dem Ort, an dem das Fahrzeug steht, und gern mit Fotos.

2

Termin vor Ort

Wir kommen zum Fahrzeug – nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder zum Abschleppdienst.

3

Gutachten

Sie erhalten das vollständige Gutachten mit allen relevanten Schadenpositionen.

4

Abwicklung

Auf Wunsch organisieren wir Werkstatt, Ersatzfahrzeug und Unterlagen – in Ihrer Region.

Warum UNFALLX im Umland

Wir kommen zu Ihnen – nicht umgekehrt

Vor Ort in BrandenburgBegutachtung dort, wo das Fahrzeug steht – keine Fahrt nach Berlin nötig.
UnabhängigDas Gutachten entsteht in Ihrem Auftrag, nicht im Auftrag der regulierenden Versicherung.
Ein AnsprechpartnerSie sprechen von der Anfrage bis zur Abwicklung mit derselben Person.
Werkstatt in der NäheAuf Wunsch vermitteln wir einen Betrieb in Ihrer Region statt in der Stadt.
Klare AuskunftOb und wann ein Termin bei Ihnen möglich ist, sagen wir Ihnen beim ersten Kontakt.
ErreichbarTelefon, WhatsApp oder Formular – Sie entscheiden, wie wir uns melden.
Kfz-Gutachter in Brandenburg – Detailmotiv – KI-Szene
Brandenburg

Im Berliner Umland unterwegs

Potsdam, Falkensee, Oranienburg, Bernau und der gesamte Speckgürtel: Zur Begutachtung kommen wir zu Ihnen.

Häufige Fragen

Fragen zum Kfz-Gutachter in Brandenburg

In welchen Orten in Brandenburg sind Sie unterwegs?
Schwerpunkt ist das Berliner Umland – etwa Potsdam, Falkensee, Oranienburg, Bernau, Hennigsdorf, Teltow, Kleinmachnow, Ludwigsfelde, Schönefeld, Königs Wusterhausen, Strausberg oder Werder (Havel). Liegt Ihr Fahrzeug weiter entfernt, fragen Sie einfach an – wir sagen Ihnen, ob und wann ein Termin möglich ist.
Haben Sie einen Standort in Brandenburg?
Nein. Unser Sitz und unsere Halle sind in Berlin-Reinickendorf; Brandenburg ist unser Einsatzgebiet. Die Begutachtung findet bei Ihnen vor Ort statt – Sie müssen nirgendwo hinfahren. Wer möchte, kann das Fahrzeug aber auch in unsere Halle bringen (Lübarser Str. 25, 13435 Berlin).
Entstehen für die Anfahrt nach Brandenburg zusätzliche Kosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Gutachtens einschließlich der Besichtigung grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Ob in Ihrem Fall Anfahrtskosten anfallen und wer sie trägt, klären wir vor dem Termin – Sie erleben keine Überraschungen.
Wie schnell bekomme ich im Umland einen Termin?
Wir bündeln Termine in Brandenburg nach Region, damit die Wege kurz bleiben. Melden Sie sich mit Ort und kurzer Schilderung – wir melden uns zeitnah zurück und nennen Ihnen einen realistischen Termin.
Mein Fahrzeug steht nach dem Unfall auf einem Abschlepphof – geht die Begutachtung dort?
Ja. Wir besichtigen das Fahrzeug auch beim Abschleppdienst oder in der Werkstatt. Nennen Sie uns die Adresse; die Terminabstimmung mit dem Betrieb übernehmen wir.
Der Unfall war auf der Autobahn – was ist zu beachten?
Auf A 10, A 2, A 9, A 11, A 12, A 13, A 24 oder A 115 kommt es häufig zu Auffahr- und Spurwechselunfällen. Wichtig sind Fotos vom Unfallort, die Daten des Unfallgegners und – falls die Polizei vor Ort war – die Vorgangsnummer. Alles Weitere klären wir beim ersten Kontakt.

Unfall gehabt und unsicher, ob Sie ein Gutachten benötigen?

Schaden unverbindlich prüfen lassen – nennen Sie uns Ort und Schaden, wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.

Weiterführende Informationen

Ihr Ort. Ihr Fahrzeug. Ihr Gutachtertermin.

In unserer Einsatzgebietsübersicht finden Sie alle Berliner Bezirke und Ortsteile sowie die Regionen Brandenburgs. Wählen Sie den aktuellen Fahrzeugstandort und stimmen Sie mit uns Zugang, Anfahrt und Termin ab. Die Vorbereitungsliste hilft Ihnen, die passenden Unterlagen zusammenzustellen.

Alle Einsatzgebiete & OrtssucheBezirk, Ortsteil oder Stadt finden und Kontakt aufnehmen.

Kfz-Gutachter für alle Berliner Bezirke und Ortsteile sowie Brandenburg anfragen. Ort auswählen, Besichtigung und Anfahrt persönlich abstimmen.

Einsatzgebiete in Berlin und Brandenburg – KI-Szene

Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe anfragen

Wo steht Ihr Fahrzeug? Finden Sie Ihren Berliner Ortsteil oder Ihre Region in Brandenburg und übernehmen Sie den Ort direkt in die Anfrage. Die Übersicht umfasst die 12 Berliner Bezirke mit ihren 97 Ortsteilen sowie alle Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Auswahl von Orten.

Unser Ausgangspunkt ist Berlin-Reinickendorf. Die Orte zeigen das Anfragegebiet; sie sind keine zusätzlichen Niederlassungen. Termin, Anfahrt und Kosten stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Berlin · BezirkReinickendorf

Unser Unternehmenssitz und die Halle liegen in Reinickendorf. Für eine Aufnahme in der Halle vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin; alternativ besichtigen wir das Fahrzeug an seinem Standort.

Berlin · BezirkMitte

Bei einem Fahrzeug in einer Tiefgarage helfen die Einfahrtshöhe, die Stellplatznummer und Hinweise zum Zugang. Für die Besichtigung stimmen wir einen sicheren, zugänglichen Platz mit Ihnen ab.

Berlin · BezirkFriedrichshain-Kreuzberg

Nennen Sie bei der Anfrage die Straße und den aktuellen Stellplatz. Ein genauer Treffpunkt erleichtert den Termin, wenn das Auto im Innenhof oder außerhalb Ihrer Wohnadresse steht.

Berlin · BezirkPankow

Der Bezirk reicht von Prenzlauer Berg bis zu den nördlichen Ortsteilen. Geben Sie den Fahrzeugstandort an, damit wir die Anfahrt und eine geeignete Besichtigungsmöglichkeit planen können.

Berlin · BezirkCharlottenburg-Wilmersdorf

Für die Begutachtung zählen der aktuelle Zustand und frühere Reparaturen. Halten Sie vorhandene Werkstattrechnungen bereit; auch ein bereits umgesetztes Fahrzeug können Sie zur Besichtigung anfragen.

Berlin · BezirkSpandau

Für einen Termin im westlichen Berlin benötigen wir den tatsächlichen Standort des Autos. Steht es beim Abschleppdienst, teilen Sie uns dessen Kontaktdaten und die Möglichkeiten des Zugangs mit.

Berlin · BezirkSteglitz-Zehlendorf

Die Besichtigung kann nach Absprache am Wohnort, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt erfolgen. Beschreiben Sie kurz, ob das Fahrzeug frei zugänglich ist und welche Schäden sichtbar sind.

Berlin · BezirkTempelhof-Schöneberg

Ein Gutachten beginnt mit einer nachvollziehbaren Schadenaufnahme. Fotos aus mehreren Blickwinkeln und eine kurze Beschreibung helfen uns, den passenden nächsten Schritt mit Ihnen abzustimmen.

Berlin · BezirkNeukölln

Sie müssen den Schaden nicht selbst beziffern. Melden Sie sichtbare Beschädigungen, auffällige Geräusche und vorhandene Warnmeldungen, damit wir die Besichtigung vorbereiten können.

Berlin · BezirkTreptow-Köpenick

Für Termine im weitläufigen Südosten ist die genaue Anschrift besonders hilfreich. Geben Sie an, ob Ihr Fahrzeug noch am Unfallort, zu Hause oder bereits in einer Werkstatt steht.

Berlin · BezirkMarzahn-Hellersdorf

Ob Unfallgutachten, Bewertung oder kleinerer Fahrzeugschaden: Wählen Sie bei der Anfrage Ihr Anliegen. Wir klären vor der Besichtigung, welche Unterlagen und welche Form der Bewertung passen.

Berlin · BezirkLichtenberg

Wenn Reparaturen bereits besprochen oder begonnen wurden, erwähnen Sie dies in der Anfrage. Vorhandene Fotos und Kostenvoranschläge können helfen, den bisherigen Ablauf einzuordnen.

Brandenburg · RegionOberhavel
Brandenburg · RegionHavelland
Brandenburg · RegionBarnim
Brandenburg · RegionPotsdam-Mittelmark
Brandenburg · RegionTeltow-Fläming
Brandenburg · RegionDahme-Spreewald
Brandenburg · RegionMärkisch-Oderland
Brandenburg · RegionOder-Spree
Brandenburg · RegionOstprignitz-Ruppin
Brandenburg · RegionPrignitz
Brandenburg · RegionUckermark
Brandenburg · RegionElbe-Elster
Brandenburg · RegionOberspreewald-Lausitz
Brandenburg · RegionSpree-Neiße
Brandenburg · RegionPotsdam
Brandenburg · RegionBrandenburg an der Havel
Brandenburg · RegionCottbus
Brandenburg · RegionFrankfurt (Oder)

Orts- und Regionsbezeichnungen: Berlin.de · Service Brandenburg. Die konkrete Einsatzplanung erfolgt direkt mit UNFALLX.

So planen wir die Begutachtung vor Ort

Teilen Sie uns den Standort, die Zugangsmöglichkeiten und passende Zeitfenster mit. Steht das Fahrzeug in einer Werkstatt oder auf einem Betriebsgelände, benötigen wir die Kontaktdaten der Ansprechperson. Bei einem nicht fahrbereiten Auto klären wir zuerst die Besichtigung am aktuellen Standort.

Unterlagen für den Gutachtertermin

Unfallgutachten, Wertgutachten oder Kalkulation?

Nach einem Unfall steht die Dokumentation des Schadens im Vordergrund. Für Verkauf oder Kauf kann eine Fahrzeugbewertung sinnvoll sein. Bei kleineren Beschädigungen kommt eine Schadenkalkulation infrage. Wenn Sie unsicher sind, beschreiben Sie Ihr Anliegen: Wir besprechen mit Ihnen den passenden Leistungsumfang.

Mehr zum Unfallgutachten
GUTACHTEN-WISSEN

Gut informiert zum nächsten Schritt.

Die bisherigen Ratgeber finden Sie gebündelt auf dieser Seite. Die Informationen dienen der Orientierung; Fragen zum eigenen Fall klären wir persönlich.

Kfz-Gutachten nach einem UnfallHintergründe, Beispiele und häufige Fragen.
Inhalte eines Kfz-Gutachtens – KI-Szene

Sie wählen den Gutachter – nicht die Versicherung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall meldet sich häufig innerhalb weniger Stunden die gegnerische Haftpflichtversicherung und kündigt an, einen eigenen Sachverständigen zu schicken. Das klingt nach Service, ist aber vor allem eines: die Versicherung möchte den Schaden von einer Person bewerten lassen, die sie selbst beauftragt und bezahlt.

Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Bei klarer Haftungslage darf der Geschädigte den Kfz-Sachverständigen frei wählen. Sie müssen auch keine Preise vergleichen: Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich entschieden, dass den Geschädigten keine Pflicht zur Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen trifft (BGH, Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13). Maßgeblich ist, was aus Ihrer Sicht im Moment der Beauftragung vernünftig war – nicht, was sich hinterher als günstiger herausstellt (BGH, Urteil vom 19.07.2016, VI ZR 491/15).

Das ist mehr als eine Formalie. Ein Gutachten, das im Auftrag der regulierungspflichtigen Versicherung entsteht, hat einen anderen Blickwinkel als eines, das in Ihrem Interesse erstellt wird. Es geht dabei selten um dramatische Unterschiede in der Schadenbeschreibung, sondern um Positionen, die leicht untergehen: Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge, Wertminderung, Nutzungsausfalldauer.

Wer die Kosten für das Gutachten trägt

Bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners gehören die Sachverständigenkosten zum erstattungsfähigen Schaden nach § 249 BGB. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt sie – zusätzlich zum Fahrzeugschaden, nicht davon abgezogen. Bei Teilschuld werden sie entsprechend der Haftungsquote gekürzt.

Wichtig ist eine Entwicklung aus dem Jahr 2024: Der BGH hat die Grundsätze zum sogenannten Werkstattrisiko auf Sachverständigenkosten übertragen (BGH, Urteil vom 12.03.2024, VI ZR 280/22). Das bedeutet: Rechnet ein Gutachter einzelne Positionen zu hoch ab, geht das nicht automatisch zu Ihren Lasten. Sie als Laie können die Angemessenheit eines Sachverständigenhonorars nicht beurteilen – dieses Risiko trägt der Schädiger. Zwei Einschränkungen gelten allerdings: Haben Sie die Rechnung noch nicht bezahlt, erfolgt die Zahlung nur Zug um Zug gegen Abtretung Ihrer Ansprüche gegen den Sachverständigen. Und hat der Gutachter die Forderung selbst abgetreten bekommen, kann er sich auf dieses Risiko nicht berufen.

Zur Frage, ob ein Honorar der Höhe nach angemessen ist, greifen Gerichte häufig auf die Honorarbefragung des BVSK zurück; der BGH hat sie als taugliches Instrument anerkannt (BGH, Urteil vom 07.02.2023, VI ZR 137/22).

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Vollgutachten?

Hier kursiert eine Zahl, die viele für geltendes Recht halten: 750 Euro. Sie stammt nicht aus dem Gesetz und auch nicht aus einem BGH-Urteil. Der Bundesgerichtshof hat sich zur sogenannten Bagatellschadengrenze in einer Spanne von etwa 500 bis 1.000 Euro bewegt (BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03), ohne eine feste Grenze festzulegen.

Entsprechend uneinheitlich entscheiden die Instanzgerichte. Manche Amtsgerichte setzen bei rund 500 bis 600 Euro an, die Mehrheit bei etwa 700 bis 750 Euro, einige erst bei 850 bis 1.000 Euro. Wer sich auf „die 750-Euro-Grenze“ verlässt, verlässt sich auf eine Faustregel, nicht auf eine Rechtslage.

Unterhalb dieser Schwelle ist ein Vollgutachten in der Regel nicht erstattungsfähig – wohl aber zunehmend ein Kurzgutachten auf Preisniveau eines Kostenvoranschlags. Mehrere Amtsgerichte haben das zuletzt zugesprochen, unter anderem das AG Helmstedt (Urteil vom 19.05.2025, 2 C 286/24) bei einem Schaden von rund 584 Euro und Gutachterkosten von gut 71 Euro. Auch das AG Bonn (Urteil vom 21.08.2024, 107 C 105/24) hat ein Kurzgutachten bei etwa 250 Euro Reparaturkosten für erstattungsfähig gehalten.

Praktisch heißt das: Bei sichtbar mehr als einem Kratzer lohnt der Anruf. Ob Vollgutachten, Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag der richtige Weg ist, lässt sich meist schon anhand von Fotos einschätzen.

Was in einem Kfz-Gutachten steht

Ein vollständiges Schadengutachten ist deutlich mehr als eine Kostenaufstellung. Es dokumentiert den Zustand Ihres Fahrzeugs beweissicher und beziffert alle Positionen, die Sie geltend machen können:

  • Schadenbeschreibung und Lichtbilddokumentation – die Beweissicherung, die später nicht nachholbar ist
  • Plausibilität des Schadenhergangs – entkräftet den häufigen Einwand, der Schaden passe nicht zum geschilderten Unfall
  • Reparaturweg und Kalkulation – mit Arbeitswerten, Lackierstufen, Ersatzteilpreisen
  • Reparaturkosten netto und brutto
  • Wiederbeschaffungswert – was ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall gekostet hätte
  • Restwert – mit Angeboten aus dem regionalen Markt
  • Merkantile Wertminderung – der Marktwertverlust trotz einwandfreier Reparatur
  • Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer – die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Fahrzeuggruppe für den Nutzungsausfall
  • Vor- und Altschäden sowie Fahrzeugidentifikation und Ausstattung

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält davon genau eine Position: die Reparaturkosten. Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall lassen sich ohne Gutachten in aller Regel nicht durchsetzen – sie sind schlicht nicht beziffert. Das ist der Grund, warum ein vermeintlich gesparter Gutachterauftrag am Ende teurer wird als das Gutachten selbst.

Gutachten gegen Prüfbericht der Versicherung

Nach Einreichung des Gutachtens folgt häufig ein sogenannter Prüfbericht der gegnerischen Versicherung. Er sieht aus wie ein Gutachten, ist aber keines: Er entsteht meist nach Aktenlage, ohne dass jemand Ihr Fahrzeug gesehen hat, und im Auftrag derjenigen Seite, die zahlen muss.

Typische Kürzungspositionen in solchen Berichten:

  • niedrigere Stundenverrechnungssätze durch Verweis auf eine freie Werkstatt
  • Streichung von Verbringungskosten und Ersatzteilaufschlägen (UPE)
  • Absenkung des Wiederbeschaffungswerts
  • Streichung oder Kürzung der merkantilen Wertminderung
  • Verkürzung der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer
  • ein höherer Restwert aus einer überregionalen Online-Börse

Ein Prüfbericht rechtfertigt für sich genommen keine Kürzung. Wer ihm nicht widerspricht, akzeptiert die Kürzung faktisch – und genau darauf ist das Verfahren angelegt. Bei begründeten Zweifeln am Erstgutachten kann auch ein Zweitgutachten erstattungsfähig sein.

So läuft die Begutachtung ab

  1. Schaden melden. Kurze Schilderung des Hergangs, vorhandene Fotos, Daten des Unfallgegners und – falls vorhanden – das polizeiliche Aktenzeichen.
  2. Termin zur Besichtigung. Das Fahrzeug wird vor Ort oder in der Werkstatt aufgenommen. Wichtig: nicht vorher reparieren und nichts wegwerfen.
  3. Gutachtenerstellung. Üblicherweise ein bis wenige Werktage, je nach Schadenumfang und Ersatzteilrecherche.
  4. Versand und Anmeldung. Das Gutachten geht an Sie und an die gegnerische Versicherung, zusammen mit der Anmeldung aller Schadenpositionen.
  5. Regulierung. Rechnet die Versicherung, folgt die Prüfung jeder einzelnen Kürzung – und der Widerspruch, wo sie nicht trägt.

Die häufigsten Fehler nach dem Unfall

  • Den Gutachter der Gegenseite akzeptieren, ohne zu wissen, dass man selbst wählen darf.
  • Reparieren vor der Begutachtung. Danach ist der Zustand nicht mehr beweisbar – und mit ihm die Höhe des Schadens.
  • Das Fahrzeug zu früh verkaufen, bevor der Restwert im Gutachten ermittelt ist.
  • Nur einen Kostenvoranschlag einholen und damit Wertminderung und Nutzungsausfall verschenken.
  • Ein Abfindungsangebot unterschreiben, bevor der Schaden vollständig beziffert ist.

Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsprechung und Praxis der Gerichte sind in mehreren der genannten Punkte uneinheitlich; genannte Beträge sind Richtwerte. Geht es um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, vermitteln wir auf Wunsch an eine spezialisierte Kanzlei.

Unfall gehabt und unsicher, ob Sie ein Gutachten benötigen?

Schaden unverbindlich prüfen lassen – kurze Schilderung oder Fotos genügen, wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.

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Inhalte eines Kfz-Gutachtens – Detailmotiv – KI-Szene
Gutachter anfragen

Unabhängiges Gutachten in Berlin & Brandenburg

Wir dokumentieren den Schaden vor Ort und stellen die Unterlagen für die Abwicklung zusammen. Melden Sie sich per Telefon, WhatsApp oder Formular – wir melden uns zeitnah zurück.

Checkliste für den GutachterterminHintergründe, Beispiele und häufige Fragen.

Welche Unterlagen braucht der Kfz-Gutachter? Mit der interaktiven Checkliste Fahrzeugpapiere, Fotos und Standort für die Begutachtung vorbereiten.

Vorbereitung auf die Unfallbegutachtung – KI-Szene

Gut vorbereitet zum Gutachtertermin

Haken Sie ab, was Sie bereits vorbereitet haben. Die Auswahl bleibt nur in diesem Fenster und wird weder gespeichert noch übermittelt. Fehlende Unterlagen können Sie mit uns besprechen — für die erste Kontaktaufnahme muss noch nicht alles vorliegen.

Gutachtertermin anfragen
Merkantile WertminderungHintergründe, Beispiele und häufige Fragen.
Merkantile Wertminderung nach einem Unfall – KI-Szene

Was merkantile Wertminderung ist

Nach einem größeren Unfallschaden bleibt auch bei technisch einwandfreier Reparatur ein Nachteil zurück, den man dem Fahrzeug nicht ansieht: Wer es später verkaufen will, muss den Unfall offenlegen. Der Gebrauchtwagenmarkt reagiert darauf mit einem Abschlag – aus Sorge vor verborgenen Schäden, aus Misstrauen gegenüber Instandsetzungsqualität, schlicht aus Vorsicht.

Genau diesen Marktwertverlust bezeichnet man als merkantile Wertminderung oder merkantilen Minderwert. Er ist ein eigenständiger Schadenposten neben den Reparaturkosten und stützt sich auf § 251 BGB. Zwei Punkte werden dabei oft missverstanden:

  • Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Sie tatsächlich verkaufen. Der Wertverlust ist bereits eingetreten.
  • Er besteht auch dann, wenn die Reparatur technisch perfekt ausgeführt wurde. Es geht nicht um Restschäden, sondern um die Bewertung am Markt.

Davon zu unterscheiden ist der technische Minderwert: ein Wertverlust, der auf tatsächlich verbliebenen Beeinträchtigungen beruht. Er spielt in der Praxis eine deutlich kleinere Rolle.

Wann Wertminderung anfällt – und wann nicht

Ein Anspruch kommt in Betracht, wenn drei Bedingungen zusammentreffen:

  • Der Schaden ist nicht unerheblich. Reine Lackschrammen ohne Verformung und echte Bagatellschäden scheiden aus.
  • Es bleibt ein messbarer Marktwertabschlag. Bei einem Fahrzeug mit sehr niedrigem Marktwert ist das oft nicht mehr der Fall.
  • Es liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dort ist der Minderwert bereits in Wiederbeschaffungswert und Restwert abgebildet und würde doppelt gerechnet.

In der Praxis entscheidet vor allem der Umfang der Instandsetzung: Wurden tragende Teile gerichtet, Bleche ersetzt, Schweißarbeiten ausgeführt oder Airbags ausgelöst, ist ein Minderwert die Regel. Bei einem ausgetauschten Außenspiegel ist er die Ausnahme.

Ältere Fahrzeuge: Die alte Grenze gilt nicht mehr

„Ihr Fahrzeug ist älter als fünf Jahre und hat über 100.000 Kilometer – eine Wertminderung kommt daher nicht in Betracht.“ Dieser Satz steht bis heute in Ablehnungsschreiben von Versicherungen. Er stützt sich auf eine Entscheidung aus dem Jahr 1979.

Der Bundesgerichtshof hat diese starre Grenze bereits 2004 ausdrücklich aufgegeben (BGH, Urteil vom 23.11.2004, VI ZR 357/03). Begründung: Fahrzeuge halten länger, der Gebrauchtwagenmarkt hat sich verändert, und die Bewertungssysteme reichen heute deutlich weiter. Statt fester Kilometergrenzen gilt die Betrachtung des Einzelfalls.

Das heißt nicht, dass jedes alte Auto eine Wertminderung bekommt. Im damals entschiedenen Fall hat der BGH sie sogar verneint – bei einem 16 Jahre alten Fahrzeug mit 164.000 Kilometern und einem Wiederbeschaffungswert von nur 2.100 Euro. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der absolute Marktwert.

Wie weit das reicht, zeigt eine aktuelle Entscheidung: Das OLG Frankfurt am Main hat einem über zehn Jahre alten Fahrzeug mit rund 130.000 Kilometern und einem Wiederbeschaffungswert von 36.500 Euro eine Wertminderung von 1.650 Euro zugesprochen (Urteil vom 13.01.2025, 14 U 124/24). Alter und Laufleistung sind danach nur noch ein Anhaltspunkt, kein Ausschlussgrund – gerade bei hochwertigen Fahrzeugen.

Fairerweise: Die Instanzgerichte entscheiden hier nicht einheitlich, und Versicherer kürzen weiterhin routiniert mit dem alten Argument. Es widerspruchslos hinzunehmen, ist trotzdem selten richtig.

Netto statt brutto – die Neuerung von 2024

Am 16.07.2024 hat der BGH in mehreren Parallelverfahren entschieden, dass der merkantile Minderwert auf Basis von Nettoverkaufspreisen zu schätzen ist (unter anderem VI ZR 243/23). Ein Bruttoansatz würde den Geschädigten bereichern, weil § 251 BGB einen Vermögensausgleich vorsieht und keine Überkompensation.

Praktische Folge: Hat der Sachverständige brutto gerechnet, ist der Umsatzsteueranteil abzuziehen. Aus 5.000 Euro werden so rund 4.202 Euro. Wer sich heute auf ältere Textbausteine oder ältere Gutachtenvorlagen stützt, rechnet mit überholten Zahlen – auf beiden Seiten.

Wie die Wertminderung berechnet wird

Eine gesetzlich vorgeschriebene Formel gibt es nicht. Gerichte schätzen nach § 287 ZPO und sind an keine Methode gebunden. In Gutachten haben sich mehrere Verfahren etabliert:

Ruhkopf/Sahm

Die klassische Methode, seit Jahrzehnten als Schätzgrundlage anerkannt. Sie setzt die Reparaturkosten ins Verhältnis zum Fahrzeugwert und multipliziert die Summe mit einem Faktor, der vom Fahrzeugalter abhängt – im ersten Jahr höher, ab dem dritten Jahr niedriger. Die Methode greift nicht, wenn die Reparaturkosten unter zehn Prozent des Zeitwerts liegen oder über neunzig Prozent (dann Totalschaden). Kritik: Sie ist alt und bildet moderne Fahrzeuge und Marktverhältnisse nur grob ab.

Halbgewachs

Stärker marktorientiert. Berücksichtigt Fabrikat, Typ, Sonderausstattung und regionale Nachfrage – geeigneter für Premiumfahrzeuge und Sonderfälle.

Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM)

Heute die in Gutachten am häufigsten verwendete Methode. Sie bewertet Marktgängigkeit, Schadenumfang, Vorschäden und Alter in Kombination und kommt modernen Fahrzeugen am nächsten.

Welche Methode ein Sachverständiger wählt, ist keine Formalie: Die Ergebnisse können bei identischem Schaden deutlich auseinanderliegen.

Wie hoch die Wertminderung ausfällt

Als grober Erfahrungswert liegt der merkantile Minderwert häufig zwischen fünf und fünfzehn Prozent der Reparaturkosten. Bei Alltagsfahrzeugen bewegen sich die Beträge oft zwischen 300 und 2.000 Euro, bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen deutlich darüber.

Diese Spannen sind kalkulatorische Erfahrungswerte, keine Vorgaben der Rechtsprechung. Sie ersetzen keine Bewertung im Einzelfall – und taugen nicht als Argument gegenüber der Versicherung. Was zählt, ist eine nachvollziehbar begründete Ermittlung im Gutachten.

Wenn die Versicherung kürzt

Die Wertminderung gehört zu den Positionen, die am häufigsten gestrichen oder halbiert werden. Die gängigen Begründungen und was davon zu halten ist:

  • „Fahrzeug zu alt / zu viele Kilometer.“ Die starre Grenze ist seit 2004 aufgegeben. Maßgeblich ist der Marktwert.
  • „Schaden zu gering.“ Kann zutreffen – hängt vom Reparaturumfang ab, nicht allein vom Rechnungsbetrag.
  • „Vorschaden vorhanden.“ Ein Vorschaden schließt die Wertminderung nicht automatisch aus; er kann sie mindern.
  • „Unsere eigene Berechnung ergibt weniger.“ Eine Berechnung nach Aktenlage ohne Fahrzeugbesichtigung ersetzt kein Gutachten.

In allen Fällen gilt: Eine Kürzung wirkt erst, wenn niemand widerspricht. Die Grundlage für einen begründeten Widerspruch ist ein nachvollziehbar ermittelter Minderwert im Gutachten. Wird die Auseinandersetzung rechtlich, vermitteln wir auf Wunsch an eine spezialisierte Verkehrsrechtskanzlei.


Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsprechung und Praxis der Gerichte sind in mehreren der genannten Punkte uneinheitlich; genannte Beträge sind Richtwerte. Geht es um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, vermitteln wir auf Wunsch an eine spezialisierte Kanzlei.

Unfall gehabt und unsicher, ob Sie ein Gutachten benötigen?

Schaden unverbindlich prüfen lassen – kurze Schilderung oder Fotos genügen, wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.

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Merkantile Wertminderung nach einem Unfall – Detailmotiv – KI-Szene
Gutachter anfragen

Unabhängiges Gutachten in Berlin & Brandenburg

Wir dokumentieren den Schaden vor Ort und stellen die Unterlagen für die Abwicklung zusammen. Melden Sie sich per Telefon, WhatsApp oder Formular – wir melden uns zeitnah zurück.

NutzungsausfallHintergründe, Beispiele und häufige Fragen.
Nutzungsausfall während der Reparatur – KI-Szene

Worum es geht

Ein Auto hat einen Gebrauchswert, auch wenn es nur vor der Tür steht. Fällt es nach einem unverschuldeten Unfall aus, verlieren Sie diesen Gebrauchswert – und zwar unabhängig davon, ob Ihnen dafür konkrete Kosten entstanden sind. Die Rechtsprechung gleicht diesen Verlust pauschal aus: mit der Nutzungsausfallentschädigung.

Sie ist die Alternative zum Mietwagen. Wer sich nach dem Unfall behilft – mit dem Zweitwagen des Partners, dem Fahrrad, Öffentlichen – bekommt für jeden Ausfalltag einen festen Betrag. Sie müssen keine Belege sammeln und keine Kosten nachweisen.

Voraussetzungen

Drei Punkte müssen erfüllt sein:

  • Nutzungswille. Sie hätten das Fahrzeug im Ausfallzeitraum genutzt. Bei einem zugelassenen Privatfahrzeug wird das vermutet – Sie müssen es nicht beweisen.
  • Nutzungsmöglichkeit. Sie hätten es auch nutzen können. Daran fehlt es etwa, wenn Sie im selben Zeitraum im Urlaub oder im Krankenhaus waren oder keine Fahrerlaubnis hatten.
  • Fühlbarkeit des Ausfalls. Der Wegfall muss sich tatsächlich ausgewirkt haben. Stand daneben durchgehend ein gleichwertiges Zweitfahrzeug zur Verfügung, wird es schwierig.

Ein Sonderfall ist die fiktive Abrechnung: Wer den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnet und nicht repariert, muss darlegen, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher war. Bei Reparatur in Eigenregie wird die tatsächliche Ausfallzeit genauer geprüft.

Tagessätze nach Fahrzeuggruppe

Grundlage ist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die jährlich fortgeschrieben und von den Gerichten als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO anerkannt wird. Jedes Fahrzeugmodell ist darin einer Gruppe zugeordnet – modellbezogen, nicht pauschal nach Fahrzeugklasse.

Tagessätze nach Fahrzeuggruppe (Stand 2026)
GruppeEntschädigung pro Tag
A23 €
B29 €
C35 €
D38 €
E43 €
F50 €
G59 €
H65 €
J79 €
K119 €
L175 €

In welche Gruppe Ihr Fahrzeug fällt, weist das Schadengutachten aus. Die Zuordnung hängt von Modell, Baujahr und Ausstattung ab – pauschale Aussagen wie „Kompaktklasse gleich Gruppe D“ führen regelmäßig in die Irre.

Abschläge bei älteren Fahrzeugen

Mit dem Alter sinkt die Einstufung:

  • älter als 5 Jahre: Herabstufung um eine Gruppe
  • älter als 10 Jahre: Herabstufung um zwei Gruppen

Die unterste Gruppe wird dabei nicht unterschritten. Ein Anspruch bleibt also auch bei einem alten Fahrzeug bestehen – nur auf niedrigerem Niveau.

Für wie viele Tage es Nutzungsausfall gibt

Die Dauer setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen:

  • Zeit bis zur Begutachtung und Erstellung des Gutachtens
  • Prüf- und Überlegungsfrist – in der Regel ein bis drei Tage, bei schwierigen Fällen länger
  • Reparaturdauer laut Gutachten – nicht die geschätzte, sondern die sachverständig ermittelte

Bei einem Totalschaden tritt an die Stelle der Reparaturdauer die Wiederbeschaffungsdauer. Sie wird ebenfalls im Gutachten ausgewiesen und liegt üblicherweise bei etwa zwölf bis sechzehn Tagen; bei seltenen Fahrzeugen länger.

Wichtig für die Praxis: Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben – eine ausgelastete Werkstatt, Lieferzeiten für Ersatzteile – gehen nicht zu Ihren Lasten. Das sogenannte Prognose- und Werkstattrisiko trägt der Schädiger. Versicherer kürzen an dieser Stelle gerne auf die „angemessene“ Dauer; das ist selten berechtigt und praktisch immer angreifbar.

Nutzungsausfall oder Mietwagen – was ist besser?

Für denselben Zeitraum gibt es eines von beidem, nicht beides. Welcher Weg sich lohnt, hängt vom Fall ab:

  • Für den Mietwagen spricht der praktische Nutzen: Sie sind mobil. Rechnerisch liegen Mietwagenkosten meist über den Tagessätzen des Nutzungsausfalls.
  • Für den Nutzungsausfall spricht das geringere Streitrisiko: Es gibt keine Diskussion über Tarife, Fahrzeugklassen oder Schätzlisten. Der Betrag steht fest, das Geld bleibt Ihnen.

Wer den Wagen ohnehin nur gelegentlich braucht und sich einige Tage behelfen kann, fährt mit dem Nutzungsausfall oft besser. Wer beruflich auf das Fahrzeug angewiesen ist, braucht den Mietwagen.

Gewerblich genutzte Fahrzeuge

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gibt es grundsätzlich keinen pauschalen Nutzungsausfall. Ersetzt werden stattdessen der entgangene Gewinn oder die Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug. Das ist aufwändiger nachzuweisen, kann aber deutlich höher ausfallen – hier lohnt eine Betrachtung des Einzelfalls.


Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsprechung und Praxis der Gerichte sind in mehreren der genannten Punkte uneinheitlich; genannte Beträge sind Richtwerte und ändern sich mit der jährlichen Fortschreibung der Tabelle. Geht es um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, vermitteln wir auf Wunsch an eine spezialisierte Kanzlei.

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Nutzungsausfall während der Reparatur – Detailmotiv – KI-Szene
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Mietwagen nach einem UnfallHintergründe, Beispiele und häufige Fragen.
Mietwagen nach einem Unfall – KI-Szene

Der Anspruch dem Grunde nach

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie für die Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung ein Fahrzeug anmieten; die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. So weit die einfache Version.

Die schwierige Version beginnt bei der Frage, welche Kosten als erforderlich gelten. Genau daran entzündet sich der größte Teil aller Mietwagenstreitigkeiten – und deshalb ist die Anmietung derjenige Schadenposten, bei dem die meisten Geschädigten am Ende auf einem Teil der Rechnung sitzen bleiben, wenn niemand widerspricht.

Welche Fahrzeugklasse Ihnen zusteht

Maßstab ist Ihr eigenes Fahrzeug: Sie dürfen ein Fahrzeug derselben Klasse anmieten. Eine niedrigere Klasse ist ebenfalls zulässig und wirkt schadenmindernd – mit einem angenehmen Nebeneffekt, siehe nächster Abschnitt. Eine höhere Klasse geht nicht zulasten der Gegenseite.

In der Praxis ist die Einordnung nicht immer eindeutig, weil Mietwagenanbieter, Schwacke und Fraunhofer unterschiedliche Klassensysteme verwenden. Wer bei der Anmietung eine Klasse über dem eigenen Fahrzeug landet, ohne es zu merken, gibt der Versicherung eine einfache Kürzungsbegründung.

Abzug für ersparte Eigenaufwendungen

Solange Sie einen Mietwagen fahren, nutzt sich Ihr eigenes Fahrzeug nicht ab. Diese Ersparnis wird abgezogen. Über die Höhe herrscht allerdings keine Einigkeit:

  • Früher wurden pauschal 15 bis 20 Prozent angesetzt.
  • Heute liegen die Werte je nach Gericht bei drei, vier, fünf oder zehn Prozent.
  • Häufigster Praxiswert bei klassengleicher Anmietung: drei bis fünf Prozent.

Entscheidend ist ein Punkt, den viele nicht kennen: Bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs entfällt der Abzug in der Regel vollständig (BGH, Urteil vom 05.03.2013, VI ZR 245/11). Sonst würde der Schädiger doppelt entlastet – einmal durch die günstigere Klasse, einmal durch den Abzug. Wer also ohnehin bereit ist, eine Klasse kleiner zu fahren, sollte das bewusst tun und dokumentieren.

Normaltarif und Unfallersatztarif

Viele Autovermieter halten für Unfallgeschädigte einen eigenen Tarif bereit – den Unfallersatztarif. Er ist deutlich teurer als der Normaltarif, weil er Leistungen enthält, die im Unfallfall praktisch sind: keine Kaution, keine Kreditkarte, sofortige Verfügbarkeit, Zustellung, Vorfinanzierung durch den Vermieter.

Erstattungsfähig ist grundsätzlich der Normaltarif, sofern er Ihnen zugänglich war. Ein Aufschlag darauf wird nur ersetzt, soweit er unfallspezifisch erforderlich war. Anerkannt werden in der Praxis Aufschläge in einer Größenordnung von rund zwanzig bis dreißig Prozent – als Richtwert, nicht als Regel; Höhe und Berechtigung hängen vom Einzelfall ab.

Das ist die klassische Falle: Der Vermieter rechnet zum Unfallersatztarif ab, die Versicherung erstattet den Normaltarif – und die Differenz landet bei Ihnen. Wer vor der Anmietung kurz Rücksprache hält, umgeht das Problem meist vollständig.

Schwacke, Fraunhofer – und warum es darauf ankommt

Streiten sich Geschädigter und Versicherung über die Höhe, schätzt das Gericht nach § 287 ZPO. Als Grundlage dienen zwei Erhebungen:

  • Schwacke-Automietpreisspiegel – Marktforschungserhebung mit eigenen Fahrzeugklassen, im Ergebnis die höheren Werte.
  • Fraunhofer-Marktpreisspiegel – internetbasierte Preiserhebung nach ACRISS-Codes, im Ergebnis die niedrigeren Werte.

Der BGH hat beide Listen als geeignete Schätzgrundlagen anerkannt (Urteil vom 12.04.2011, VI ZR 300/09) und die Wahl dem Tatrichter überlassen. Manche Gerichte bilden den Mittelwert beider Listen – in der Praxis „Fracke“ genannt. Eine bundesweit einheitliche Linie gibt es nicht.

Die Konsequenz ist unbefriedigend, aber wichtig zu wissen: Welcher Betrag am Ende erstattet wird, hängt auch davon ab, welches Gericht zuständig wäre. Aussagen wie „es gilt die Schwacke-Liste“ sind schlicht falsch.

Mindestfahrleistung

Wer während der Mietzeit kaum fährt, bekommt den Mietwagen häufig nicht voll erstattet. Viele Gerichte setzen eine Mindestfahrleistung von etwa 15 bis 25 Kilometern pro Tag an und verweisen darunter auf die Nutzungsausfallentschädigung. Feste Vorgaben gibt es auch hier nicht.

Eine wichtige Ausnahme: Wer auf die ständige Verfügbarkeit eines Fahrzeugs angewiesen ist – Ärztinnen im Bereitschaftsdienst, Handwerker, Pflegedienste –, kann den Mietwagen auch bei geringer Fahrleistung ersetzt bekommen (BGH, Urteil vom 05.02.2013, VI ZR 290/11).

Dauer und ersatzfähige Nebenkosten

Die Mietdauer richtet sich nach der im Gutachten ausgewiesenen Reparaturdauer beziehungsweise Wiederbeschaffungsdauer, zuzüglich einer angemessenen Prüf- und Überlegungsfrist. Verzögerungen durch Werkstattauslastung oder Lieferzeiten für Ersatzteile gehen nicht zu Ihren Lasten.

Zusätzlich erstattungsfähig sind unter anderem:

  • Winterreifen im entsprechenden Zeitraum
  • Zusatzfahrer
  • Zustell- und Abholkosten
  • Haftungsreduzierung beziehungsweise Vollkaskoschutz

Worauf Sie vor der Anmietung achten sollten

  • Tarif klären, bevor unterschrieben wird. Fragen Sie ausdrücklich nach dem Normaltarif und lassen Sie ihn sich nennen.
  • Klasse prüfen. Nicht über der eigenen Fahrzeugklasse anmieten.
  • Eine Klasse kleiner erwägen. Das spart den Eigenersparnisabzug und senkt das Streitrisiko.
  • Kilometerstand dokumentieren – bei Übernahme und Rückgabe.
  • Nicht länger mieten als nötig. Nach Fertigstellung endet der Anspruch.
  • Alternative prüfen. Bei geringem Fahrbedarf ist der Nutzungsausfall häufig der ruhigere Weg.

Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsprechung und Praxis der Gerichte sind in mehreren der genannten Punkte uneinheitlich; genannte Prozentsätze und Beträge sind Richtwerte. Geht es um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, vermitteln wir auf Wunsch an eine spezialisierte Kanzlei.

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Totalschaden & ReparaturgrenzenHintergründe, Beispiele und häufige Fragen.
Bewertung eines möglichen Totalschadens – KI-Szene

Die vier Begriffe, auf die es ankommt

  • Wiederbeschaffungswert (WBW) – was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt gekostet hätte, unmittelbar vor dem Unfall.
  • Restwert (RW) – was das beschädigte Fahrzeug im jetzigen Zustand noch wert ist.
  • Wiederbeschaffungsaufwand (WBA) – Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Das ist der Betrag, den Sie tatsächlich zusetzen müssten, um wieder ein gleichwertiges Auto zu haben.
  • Reparaturkosten – die kalkulierten Kosten der fachgerechten Instandsetzung laut Gutachten.

Daraus ergeben sich drei Arten von Totalschaden:

  • Technischer Totalschaden – eine Reparatur ist technisch nicht mehr sinnvoll möglich.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden – die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungsaufwand.
  • Unechter Totalschaden – die Reparatur ist möglich, liegt aber über dem Wiederbeschaffungsaufwand.

Die vier Abrechnungsstufen

Welche Variante für Sie gilt, hängt davon ab, wie sich die Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert verhalten:

Abrechnung nach Höhe der Reparaturkosten
Stufe Konstellation Was ersetzt wird
1 Reparaturkosten bis Wiederbeschaffungsaufwand volle Reparaturkosten
2 Reparaturkosten über Wiederbeschaffungsaufwand, bis Wiederbeschaffungswert Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts – nur bei sechsmonatiger Weiternutzung
3 Reparaturkosten über Wiederbeschaffungswert, bis 130 Prozent davon volle Reparaturkosten – nur bei vollständiger fachgerechter Reparatur und sechsmonatiger Weiternutzung
4 Reparaturkosten über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts nur der Wiederbeschaffungsaufwand

Ein häufiges Missverständnis betrifft Stufe 4: Liegen die Reparaturkosten über der 130-Prozent-Grenze, können Sie nicht „bis 130 Prozent abrechnen und den Rest selbst tragen“. Der Anspruch fällt dann vollständig auf den Wiederbeschaffungsaufwand zurück (BGH, Urteil vom 10.07.2007, VI ZR 258/06).

Die 130-Prozent-Regel im Detail

Der Gedanke dahinter ist das sogenannte Integritätsinteresse: Wer sein Fahrzeug kennt, gepflegt hat und weiterfahren will, hat ein anerkennenswertes Interesse daran, genau dieses Fahrzeug zu behalten – auch wenn rein rechnerisch ein Ersatzkauf günstiger wäre.

Drei Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein:

  1. Die Grenze wird eingehalten. Reparaturkosten zuzüglich merkantiler Wertminderung dürfen 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen. Die Wertminderung zählt vollständig mit.
  2. Die Reparatur wird vollständig und fachgerecht ausgeführt – und zwar nach den Vorgaben des Gutachtens. Eine Teilreparatur genügt nicht, um in den 130-Prozent-Bereich zu gelangen (BGH, Urteile vom 15.02.2005, VI ZR 70/04, und vom 23.05.2006, VI ZR 192/05).
  3. Sie nutzen das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter (BGH, Urteil vom 13.11.2007, VI ZR 89/07). Wer kurz nach der Reparatur verkauft, verliert die Integritätsspitze rückwirkend.

Eine praktische Erleichterung: Auch eine fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Gebrauchtteilen, die dadurch innerhalb der Grenze bleibt, ist ersatzfähig (BGH, Urteil vom 14.12.2010, VI ZR 231/09). Entscheidend ist das fachgerechte Ergebnis, nicht der Weg dorthin.

Stellt sich während der Reparatur heraus, dass die Kosten höher ausfallen als im Gutachten prognostiziert, trägt dieses Prognoserisiko grundsätzlich der Schädiger – nicht Sie.

Ob die 130-Prozent-Grenze aus Brutto- oder Nettobeträgen zu bilden ist, wird nicht einheitlich gehandhabt. Bei knappen Fällen entscheidet das über Erfolg oder Misserfolg – und gehört vorab geklärt, nicht erst nach der Reparatur.

Fiktive Abrechnung

Sie müssen nicht reparieren lassen. Nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB können Sie den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen und mit dem Geld machen, was Sie wollen – reparieren, teilreparieren oder das Fahrzeug so weiterfahren. Dabei gelten aber eigene Regeln:

  • Keine Umsatzsteuer. Erstattet wird nur netto (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Kaufen Sie tatsächlich ein Ersatzfahrzeug, ist die angefallene Mehrwertsteuer bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig.
  • Die 130-Prozent-Regel gilt nicht. Sie rechtfertigt nur tatsächlich durchgeführte Reparaturen. Fiktiv ist der Wiederbeschaffungsaufwand die Obergrenze.
  • Aufschläge und Verbringungskosten bleiben. Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten sind auch fiktiv ersatzfähig, wenn sie bei einer Reparatur nach den örtlichen Gepflogenheiten angefallen wären (BGH, Urteil vom 25.09.2018, VI ZR 65/18).
  • Ein Wechsel ist möglich. Wer zunächst fiktiv abrechnet und später doch repariert, kann auf die tatsächlichen Kosten aufstocken, wenn diese höher liegen.

Verweisung auf eine freie Werkstatt

Bei fiktiver Abrechnung dürfen Sie grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die der Sachverständige auf dem regionalen Markt ermittelt hat (BGH, Urteil vom 29.04.2003, VI ZR 398/02 – das „Porsche-Urteil“). Die Versicherung versucht regelmäßig, Sie auf eine günstigere freie Werkstatt zu verweisen.

Zulässig ist das nur unter engen Voraussetzungen (BGH, Urteil vom 20.10.2009, VI ZR 53/09 – das „VW-Urteil“):

  • Die Werkstatt muss mühelos und ohne Weiteres zugänglich sein – räumlich zumutbar.
  • Sie muss günstigere Stundensätze bieten, aber keine Sonderkonditionen aufgrund einer Vereinbarung mit dem Versicherer.
  • Die Reparaturqualität muss technisch gleichwertig sein – und das muss die Gegenseite beweisen, nicht Sie.
  • Die Verweisung muss insgesamt zumutbar sein.

Zwei Fallgruppen, in denen die Verweisung regelmäßig unzumutbar ist:

  • Fahrzeug jünger als drei Jahre – wegen Garantie, Gewährleistung und Weiterverkaufswert.
  • Älteres Fahrzeug mit lückenloser Markenwerkstatt-Historie – nachzuweisen über das Scheckheft.

Zwei verbreitete Irrtümer dazu: Die Drei-Jahres-Grenze bedeutet nicht, dass ab dem vierten Jahr automatisch verwiesen werden darf – es bleibt eine Einzelfallabwägung mit Beweislast bei der Gegenseite. Und die bloße Behauptung „scheckheftgepflegt“ genügt nicht; die Wartungshistorie muss tatsächlich lückenlos sein (BGH, Urteil vom 07.02.2017, VI ZR 182/16).

Restwert – die häufigste Falle beim Totalschaden

Der Restwert entscheidet unmittelbar über die Höhe Ihrer Auszahlung: Je höher er angesetzt wird, desto weniger bleibt übrig. Entsprechend häufig schickt die Versicherung kurz nach Eingang des Gutachtens ein höheres Restwertangebot aus einer überregionalen Online-Börse.

Was dabei gilt:

  • Sie dürfen auf den vom Sachverständigen ermittelten Restwert vertrauen und das Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen (BGH, Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 673/15).
  • Maßgeblich ist der allgemeine regionale Markt, nicht eine bundesweite Sonderbörse (BGH, Urteil vom 13.10.2009, VI ZR 318/08).
  • Sie müssen weder Restwertbörsen durchsuchen noch auf ein Angebot des Versicherers warten.
  • Anders liegt es, wenn Sie selbst gewerblicher Kfz-Händler sind – dann sind Internetbörsen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 25.06.2019, VI ZR 358/18).

Der praktische Rat ist einfach: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor der Restwert im Gutachten steht – und nicht, ohne die Lage kurz geprüft zu haben. Ein zu früher Verkauf ist einer der teuersten Fehler nach einem Totalschaden.


Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsprechung und Praxis der Gerichte sind in mehreren der genannten Punkte uneinheitlich. Geht es um die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, vermitteln wir auf Wunsch an eine spezialisierte Kanzlei.

Unfall gehabt und unsicher, ob Sie ein Gutachten benötigen?

Schaden unverbindlich prüfen lassen – kurze Schilderung oder Fotos genügen, wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.

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Bewertung eines möglichen Totalschadens – Detailmotiv – KI-Szene
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Aus unserer Praxis

Echte Schäden. Ein genauer Blick.

Sechs Originalaufnahmen aus der Praxis von UNFALLX. Kennzeichen sind verdeckt, die Farben abgestimmt — die Schäden selbst bleiben erhalten.

Originalfoto eines blauen BMW mit beschädigter Fahrzeugfront
01 / Originalaufnahme

Frontschaden im Überblick

Verformungen und Anbauteile werden zusammen mit der gesamten Fahrzeugfront aufgenommen.

Originalfoto der beschädigten BMW-Front aus zweiter Perspektive
02 / Originalaufnahme

Eine zweite Perspektive

Mehrere Blickwinkel machen Verlauf und Umfang einer Beschädigung nachvollziehbar.

Originalfoto nach Demontage: freigelegte Front und verformter Träger
03 / Originalaufnahme

Was hinter dem Stoßfänger liegt

Nach abgestimmter Demontage lassen sich auch zuvor verdeckte Bauteile dokumentieren.

Originalfoto eines silbernen BMW mit Seitenschaden, Kennzeichen verdeckt
04 / Originalaufnahme

Seitenschaden dokumentieren

Türen, angrenzende Bauteile und Übergänge werden im Zusammenhang betrachtet.

Originale Fahrzeugaufnahme eines Renault, Kennzeichen verdeckt
05 / Originalaufnahme

Den Fahrzeugzustand festhalten

Zur Aufnahme gehören Übersichtsfotos sowie die Prüfung der einzelnen Schadenbereiche.

Originale Fahrzeugaufnahme einer grauen BMW-Limousine, Kennzeichen verdeckt
06 / Originalaufnahme

Die Gesamtansicht gehört dazu

Übersichts- und Detailaufnahmen ergänzen sich zu einer nachvollziehbaren Dokumentation.

Originalaufnahme · farblich bearbeitet · Kennzeichen anonymisiert

Ihr Weg zu uns

UNFALLX in Berlin-Reinickendorf

Begutachtung in unserer Halle oder direkt an Ihrem Fahrzeug — nach persönlicher Terminvereinbarung.

Bitte stimmen Sie Besuch und Besichtigungsort vorher mit uns ab. Ist Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit, teilen Sie uns den aktuellen Standort mit.

Lübarser Straße 25, 13435 Berlin

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